Aufgaben des Senior*innenrats
Als ehrenamtliches Gremium vertritt der Senior*innenrat die Interessen älterer Bürger*innen der gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Senior*innenrat berät und unterstützt die Gremien, um die Lebensqualität im Alter zu verbessern, fördert die aktive Teilhabe und Selbstständigkeit und arbeitet an Programmen, die das Miteinander stärken.
Aus der Geschäftsordnung des Senior*innenrats der Stadt Aachen ergeben sich die folgenden Hauptaufgaben:
- Interessenvertretung: Der Senior*innenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber dem Rat, der Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Senioreneinrichtungen und der Öffentlichkeit.
- Beratung und Unterstützung: Er berät und unterstützt Rat und Verwaltung sowie Wohlfahrtsverbände und Senioreneinrichtungen.
- Aktivierung und Förderung: Der Rat bemüht sich, die Aktivität und Selbstständigkeit älterer Menschen zu fördern und sie zur aktiven Mitarbeit in allen Lebensbereichen anzuregen.
- Mitarbeit bei Programmen: Er wirkt bei der Vorbereitung von Gemeinschaftsaufgaben und Programmen für ältere Bürger*innen mit.
- Entsendung von Mitgliedern: Der Senior*innenrat entsendet Mitglieder mit beratender Stimme als sachkundige Einwohner in Fachausschüsse des Rates.
Weitere Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Geschäftsordnung differenziert die Aufgaben auch nach den verschiedenen Organen des Seniorenrats:
Gesamtstädtischer Senior*innenrat
Der gesamtstädtische Senior*innenrat ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Er berät und beschließt über Anträge seiner Mitglieder und anderer Einwohner*innen. Unterstützenswerte Anträge werden an die/den Oberbürgermeister*in, den Rat oder andere relevante Institutionen weitergeleitet.
Bezirkliche Senior*innenräte
Die bezirklichen Senior*innenräte sind für die Basisarbeit in ihrem jeweiligen Wahlbezirk verantwortlich. Sie handeln in eigener Verantwortung nach den örtlichen Gegebenheiten. Sie haben ein eigenes Antragsrecht an ihre jeweilige Bezirksvertretung.
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand leitet den gesamtstädtischen Senior*innenrat. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Vorbereitung der Sitzungen, die Koordination der bezirklichen Senior*innenräte, die Erstellung von Grundsatzprogrammen und die Vorbereitung von Beschlüssen.
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des gesamtstädtischen Senior*innenrats. Dazu gehören die Durchführung von Beschlüssen, die Verwaltung der Haushaltsmittel, die Bescheidung von Anträgen und die Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts.
Kontakt
Vorsitzender des Senior*innenrats
Günter Behner
Tel: 0178 96 96 933
