Grafik mit gelbem Hintergrund und Sternchen und dem Text " Gleiche Chancen, gleiche Rechte, Gleichberechtigung aller Geschlechter in allen Lebensbereichen"

Gleichstellungsbüro

Gleiche Chancen, Teilhabe und Rechte für alle – das Ziel der Gleichstellung der Stadt Aachen ist es, Gleichberechtigung von allen Geschlechtern in allen Lebensbereichen herzustellen. Damit steht sie auf dem Boden des Grundgesetzes und arbeitet an der Verwirklichung des Auftrages, alle Personen in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich klischeefrei entfalten zu können.

Layout 5
Eine orangene Bank mit der Aufschrift "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen"

Gewalt

Ein Schwerpunktthema der Gleichstellungsarbeit ist Gewalt gegen Frauen. Bei der Betrachtung der Statistiken zu Übergriffen an Frauen sind die Zahlen in den letzten Jahren kontinuierlich und deutlich gestiegen. Durch die Digitalisierung haben sich zusätzlich auch weitere Gewaltformen entwickelt wie z.B. Cyperstalking, Cybermobbing oder Deep-Fake-Videos.

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Beratung

Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie Rat oder Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen suchen. Wir selbst können keine Beratung direkt für Bürger*innen anbieten, aber helfen Ihnen hier, Ansprechpartner*innen in der Stadt zu finden.

  • Schwangerschaftskonflikte

    Sie sind ungewollt schwanger? Diese Seite informiert Sie konkret sowohl über die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Fragen eines möglichen Abbruchs: Wohin wende ich mich und in welcher Reihenfolge? Wieviel kostet ein Abbruch? Und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?

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  • Zeit für Kinderbetreuung?! Wünsche und Bedarfe

    Die Quote arbeitender Mütter steigt seit Jahren kontinuierlich an, die der arbeitenden Väter bleibt konstant hoch. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich somit allen Eltern und hat an Aktualität nicht verloren.

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  • Beratungsstellen im Überblick

    Finden Sie schnell Hilfe, wenn Sie Rat oder Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen suchen. 

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auf einem Tisch liegen mehrere Broschüren und Flyer, daneben steht eine Tasse Kaffee und ein Laptop.

Publikationen

Hier finden Sie alle veröffentlichten Informationen wie z.B. Broschüren, Hilfetelefon oder den Gleichstellungsplan des Gleichstellungsbüros.

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Gesetze

  • Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 

    Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht.

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  • § 5 Gemeindeordnung NRW – Gleichstellung von Frau und Mann 

    Die Gleichstellung von Mann und Frau in den Kommunen. Die Gleichstellungsbeauftrage ist keinen Weisungen unterlegen und kann innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes frei entscheiden.

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  • Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG

    Das Bundesgesetz für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Unternehmen des Bundes (z.B. Ministerien) und Bundesgerichten. Es soll Benachteiligungen der Geschlechter verhindern.

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  • Landesgleichstellungsgesetz – LGG

    Das Gegenstück vom Bundesgleichstellungsgesetz. Beschreibt die Aufgaben und Befugnisse einer Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene und in den Kommunen. Zudem sind Handlungsweisen für die gesamte Verwaltung wiedergegeben (z.B. Formulierungen in gendergerechter Sprache)

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Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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