Gleichstellung
Gleiche Chancen, Teilhabe und Rechte für alle – das Ziel der Gleichstellung der Stadt Aachen ist es, Gleichberechtigung von allen Geschlechtern in allen Lebensbereichen herzustellen. Damit steht sie auf dem Boden des Grundgesetzes und arbeitet an der Verwirklichung des Auftrages, alle Personen in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich klischeefrei entfalten zu können.
Was ist Gleichstellungsarbeit?
Zu dem breiten Aufgabenspektrum gehören nicht nur wiederkehrende Aufgaben. Auch neue Themen kommen hinzu und neue Möglichkeiten der Umsetzung der Gleichstellungsarbeit eröffnen sich.
Team
Vernetzung
Das Gleichstellungsbüro arbeitet in vielerlei Kooperationen und Gremien mit. Im Folgenden werden ausgewählte Netzwerke vorgestellt.

Gewalt
Ein Schwerpunktthema der Gleichstellungsarbeit ist Gewalt gegen Frauen. Bei der Betrachtung der Statistiken zu Übergriffen an Frauen sind die Zahlen in den letzten Jahren kontinuierlich und deutlich gestiegen. Durch die Digitalisierung haben sich zusätzlich auch weitere Gewaltformen entwickelt wie z.B. Cyperstalking, Cybermobbing oder Deep-Fake-Videos.
Beratung
Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie Rat oder Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen suchen. Wir selbst können keine Beratung direkt für Bürger*innen anbieten, aber helfen Ihnen hier, Ansprechpartner*innen in der Stadt zu finden.
Schwangerschaftskonflikte
Sie sind ungewollt schwanger? Diese Seite informiert Sie konkret sowohl über die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Fragen eines möglichen Abbruchs: Wohin wende ich mich und in welcher Reihenfolge? Wieviel kostet ein Abbruch? Und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Beratungsstellen im Überblick
Finden Sie schnell Hilfe, wenn Sie Rat oder Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen suchen.

Publikationen
Hier finden Sie alle veröffentlichten Informationen wie z.B. Broschüren, Hilfetelefon oder den Gleichstellungsplan des Gleichstellungsbüros.
Gesetze
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht.
§ 5 Gemeindeordnung NRW – Gleichstellung von Frau und Mann
Die Gleichstellung von Mann und Frau in den Kommunen. Die Gleichstellungsbeauftrage ist keinen Weisungen unterlegen und kann innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes frei entscheiden.
Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG
Das Bundesgesetz für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Unternehmen des Bundes (z.B. Ministerien) und Bundesgerichten. Es soll Benachteiligungen der Geschlechter verhindern.
Landesgleichstellungsgesetz – LGG
Das Gegenstück vom Bundesgleichstellungsgesetz. Beschreibt die Aufgaben und Befugnisse einer Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene und in den Kommunen. Zudem sind Handlungsweisen für die gesamte Verwaltung wiedergegeben (z.B. Formulierungen in gendergerechter Sprache)