Rechtliches zum Ehrenamt
Änderungen im Vereinsrecht
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ( Ehrenamtsstärkungsgesetz ) vom 21.3.2013 wurden sowohl im Einkommensteuerrecht als auch der Abgabenordung zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Wichtige Neuerungen ab 1.1.2013:
• Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro
• Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro
Daneben wurden verfahrensrechtliche Erleichterungen und Rechtsklarstellungen zur Verbesserung der Verfahrenssicherheit beschlossen.
Den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.
Bereits mit den Gesetzen zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen vom 3.10.2009 und zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.9.2009 wurden Erleichterungen zum Vereinsrecht beschlossen.
Kinder- und Jugendschutz
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes ist der § 72a SGB VIII so ergänzt worden, dass nunmehr auch Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbildenoder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegen müssen. Dieses Führungszeugnis kann bei allen Meldebehörden beantragt werden und ist für ehrenamtlich Tätige, die ihr Engagement nachweisen können, kostenfrei.
Informationen zum Verfahren,den Vereinbarungen und den Informationsbroschüren finden Sie unter http://www.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/
Ausführliche Infos zum Führungszeugnis : https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Bei allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes können Sie sich an die Ansprechpartner*in für die Stadt Aachen, Herrn Hütten und Frau Alles, unter Tel. 0241/432-45330 und -45312 oder unter horst.huetten@mail.aachen.de und silvia.alles@mail.aachen.de wenden.
Versicherungsschutz im freiwilligen Engagement
Ehrenamtliche gehen - ebenso wie Hauptamtliche - bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen.
Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Nähere Informationen finden Sie auf dem Engagement-Portal NRW.