Reservierung eines Trautermins

Der Eheschließungstermin wird in der Regel spätestens bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Verlobten verbindlich vereinbart.

Der gewünschte Trautermin kann frühestens ein Jahr im Voraus ausschließlich telefonisch reserviert werden. Persönliche Vorsprachen ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt. Auch werden keine Reservierungswünsche per Mail entgegengenommen. Es wird pro Paar nur ein Termin reserviert. Durch die Terminvergabe per Telefon ist das Zufallsprinzip gegeben und jedes Paar hat die gleiche Chance, den Wunschtermin zu erhalten.

Wenn Sie einen Termin reservieren, wird Ihnen eine Frist genannt, bis wann Ihre Anmeldung beim Standesamt Aachen erfolgt sein muss. Bei einer auswärtigen Anmeldung müssen hier bis zum Fristablauf die Anmeldeunterlagen aus dem anderen Standesamt eingegangen sein.

Die Reservierung des Eheschließungstermins wird erst verbindlich, wenn die Anmeldung beim Standesamt Aachen erfolgt ist und Ihnen eine schriftliche Terminbestätigung ausgehändigt wird.

Nach Fristablauf wird der vorgemerkte Termin gelöscht und steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Falls Sie vor Ablauf der Frist mit uns Kontakt aufnehmen, kann unter Vorbringung besonderer Gründe ein Fristaufschub ermöglicht werden.

Sollten Sie den reservierten Termin doch nicht mehr benötigen, bitten wir darum, uns dies umgehend per Mail mitzuteilen. 

An Feiertagen bzw. bei organisatorischer Notwendigkeit fallen die Trautermine aus, oft bieten wir dann Ersatztermine an. Zu besonderen Anlässen oder besonderen Daten (z.B. 24.4.24) bieten wir zusätzliche Eheschließungstermine an hierzu informieren wir Sie dann gerne bei der Terminreservierung.

In den Monaten Januar bis März wird nur ein Samstag im jeweiligen Monat angeboten, diese Eheschließungen finden dann ausschließlich im Standesamt statt.

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