Pflegefamilien werden in Aachen sowohl durch den Pflegekinderdienst der Stadtverwaltung als auch durch den Pflegekinderdienst des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) beraten und begleitet. Beide stehen in einem regelmäßigen Austausch, so dass die Standards gemeinsam sind.
Veranstaltungen
Pflegeeltern werden
Toll, dass Sie sich für die Informationen zum Aachener Pflegekinderdienst auf unserer Homepage interessieren: Das ist der erste Schritt! Wenn Sie sich vorstellen können oder sogar schon mit dem Gedanken spielen, ein Pflegekind aufzunehmen, erwarten Sie intensive Gespräche und viele Informationen vorab. Der Prozess, Pflegeeltern zu werden, beginnt in der Regel mit einem Besuch einer unserer Infoveranstaltungen im Verwaltungsgebäude Mozartstraße. Bei dieser Veranstaltung, die rund zwei Stunden dauert, erklären wir die Voraussetzungen und beantworten alle Fragen, die Sie haben.
In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen danach die weiteren Schritte, einschließlich benötigter Unterlagen, vorgestellt. Die Überprüfung Ihrer persönlichen Situation erfolgt in mehreren Einzelgesprächen in Ihrer häuslichen Umgebung, wenn die Unterlagen vorliegen, die Ihre persönliche Situation darlegen.
Vorteile und Leistungen für Pflegekinder und Familien
Es gibt viele gute Gründe, um ein Pflegekind aufnehmen zu wollen. Jedem, der sich mit diesem Gedanken trägt, muss bewusst sein, dass er Verantwortung auf Dauer übernimmt und dass er ein Kind anderer Eltern erzieht. Doch es gibt so viele Vorteile, die man genießen und ins Familienleben einfließen lassen kann.
Kinder bereichern das Leben – Pflegekinder bereichern es ganz besonders!
Ein Kind groß zu ziehen, ist eine schöne und sinnvolle Aufgabe. Auch wenn es sich dabei nicht um das leibliche Kind handelt. Das Elternsein verschafft viele glückliche Momente. Es vermittelt viel Freude und tut dem eigenen Ego gut mitzuerleben, wie sich ein Kind entwickelt, wie aus einem kleinen Kind ein großer Mensch, eine Persönlichkeit wird.
Der Mensch entwickelt sich sein Leben lang – auch man selbst als Erwachsener. Ein Pflegekind aufzunehmen, stellt eine Herausforderung dar, an der man selbst wachsen wird. Es gibt auch weitere Gründe, sich für ein Pflegekind zu entscheiden, zum Beispiel, wenn man von Herzen ein Kind möchte, aber keine eigenen hat oder bekommen kann: Ein Adoptionsverfahren kann sehr langwierig und nervenaufreibend sein und führt deutlich seltener zu einer erfolgreichen Vermittlung als ein Pflegekindverfahren.
Nimmt eine Familie ein Pflegekind auf, erhält sie nicht nur viele Tipps und Unterstützung vom Jugendamt, sondern auch regelmäßige finanzielle Hilfen wie Pflegegeld, Beihilfen und Kindergeld. Sie haben die Gewissheit, etwas wirklich Gutes zu tun, indem Sie einem Kind helfen, das liebevolle Zuhause zu bekommen, das es verdient!
Schulung und Vorbereitung
Wenn die gerade beschriebene formelle Überprüfung positiv verläuft, schließt sich eine Schulung an. Diese Schulung bereitet Sie auf Ihre Aufgabe als Pflegeeltern vor und findet in der Gruppe statt. Sie umfasst 20 Stunden (einen Abend und drei Samstage) und wird vom Pflegekinderdienst des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) und vom Pflegekinderdienst des Jugendamtes organisiert.
Die Schulungsinhalte sind:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Praxis der Pflegekindvermittlung
- Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes
- Eltern-Kind-Beziehung
- Integration von Pflegekindern in Pflegefamilien
- Herkunftsfamilie und Gestaltung von Besuchskontakten
- Medizinische Risiken bei Kindern
- Erfahrungsaustausch mit bereits erfahrenen Pflegeeltern
- Festlegung der individuellen Vermittlungsvereinbarungen
Im Anschluss an die Bewerberschulung erhalten die Bewerber einen Auswertungsbogen mit detaillierten Fragen. Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes erstellen ihrerseits einen Auswertungsbogen für jeden Bewerber.
Wenn die einzelnen Auswertungsbögen vorliegen, erfolgt ein weiteres Gespräch, in dem mit den Pflegeelternbewerbern sogenannte Vermittlungsvereinbarungen getroffen werden. Darin können Pflegeeltern je nach ihren individuellen Gegebenheiten, Angaben beispielsweise über das Alter des Kindes, das sie aufnehmen möchten, seine Vorgeschichte und Herkunftsfamilie sowie seinen gesundheitlichen Zustand machen. Dadurch soll vermieden werden, dass Pflegeeltern ein Kind bei sich aufnehmen, das sie überfordert oder mit dessen Geschichte sie nicht umgehen können.
Voraussetzungen
Ein fremdes Kind in die Familie aufzunehmen, erfordert von allen beteiligten Personen viel. Kraft, Geduld, Zuneigung, Verlässlichkeit, Einfühlungs- und Durchhaltevermögen der Pflegeeltern sind wesentlich für die Entwicklung des Kindes. Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, betrifft nicht nur die Erwachsenen – leibliche Kinder, Verwandte und sogar Freunde können auf dieses neue Familiengefüge Einfluss nehmen.
Denken Sie bitte daran: Wir suchen Familien für Kinder, aber nicht Kinder für Familien! Die Entscheidung für ein Pflegekind sollte gut überlegt sein und von allen Familienmitgliedern mitgetragen werden. Verschaffen Sie sich also zunächst Gewissheit darüber, ob Sie all das für ein fremdes Kind aufbringen können und weshalb Sie es überhaupt wollen.
Lebensform
Es kommen neben der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familien alle Familienformen, also auch Einzelpersonen, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften, verschieden- oder gleichgeschlechtlich, als Betreuungssysteme in Frage. Die Bewerber müssen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren. Religiöser, politischer oder weltanschaulicher Extremismus ist ein Ausschlusskriterium.
Altersgrenzen
Es gibt im Prinzip keine starren Altersgrenzen. Das Alter ist ein Indikator, der auf andere Merkmale verweist, etwa Lebenserfahrung, Belastbarkeit oder Flexibilität. Der Altersunterschied zwischen Pflegeperson und Kind sollte nicht zu groß sein und nach Möglichkeit nicht größer als 40 Jahre.
Einkommensverhältnisse
Die Bewerber müssen ein gesichertes Einkommen und eine geordnete finanzielle Situation haben. Sie müssen ihren eigenen Lebensunterhalt selbst bestreiten können – das Pflegegeld darf nicht die Haupteinnahmequelle sein. Einkommensnachweise müssen vorgelegt werden.
Wohnverhältnisse
Die Wohnverhältnisse müssen ausreichend Raum zur Entfaltung des Pflegekindes bieten. Es sollten Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein. Ganz wichtig ist aber auch der Platz im Herzen!
Berufstätigkeit
Die Berufstätigkeit darf der Betreuung und Versorgung des Pflegekindes nicht entgegen stehen. Pflegepersonen müssen bereit und in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit den Bedürfnissen des Kindes anzupassen.
Religionszugehörigkeit
Das Kind muss die Möglichkeit haben, sich in seiner Religion zu entfalten. Ist die Religionszugehörigkeit noch nicht bestimmt, müssen die Wünsche der abgebenden Eltern akzeptiert und beachtet werden.
Gesundheit
Der Bewerber muss über einen längeren Zeitraum psychisch und physisch in der Lage sein, die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie sich ggfs. einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, die sich an den Notwendigkeiten des Einzelfalls orientiert.
Soziales Umfeld
Eine positive Grundeinstellung zur Aufnahme eines Pflegekindes im sozialen Umfeld der Pflegepersonen ist sehr wichtig.
Vorstrafen
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird erwartet. Eventuelle Vorstrafen sind nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Ausschlusskriterien sind allerdings immer Vorstrafen, die etwa wegen sexuellen Missbrauchs, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen verhängt worden sind.
Kinder in der Pflegefamilie
Die Bedürfnisse bereits in der Familie lebender Kinder müssen berücksichtigt werden.
Psychologische Eignungskriterien
Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die wichtig für ein förderliches Zusammenleben von Pflegepersonen und -kindern ist. Dazu zählen:
- Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen
- Flexibilität
- Belastbarkeit und Frustrationstoleranz
- Symptomtoleranz
- Problemlösungsstrategien
- Empathie für das Kind
- Toleranz
- Offenheit und emotionale Ausdrucksfähigkeit
- Lernfähigkeit
- Bindung-/Beziehungsfähigkeit
- Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte des Kindes auseinander zu setzenv
- partnerschaftliche Stabilität
- Lebensziele
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kommt in Aachen ein Pflegekind?
Nach der Überprüfung und Schulung können Pflegeeltern angesprochen werden. Manchmal dauert es einige Monate bis zur Vermittlung eines Kindes. Sobald diese Vermittlung allerdings ansteht, kann es sein, dass das Kind innerhalb eines Monats in die Pflegefamilie wechselt.Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?
Eine Garantie gibt es nicht, aber die Perspektive des Kindes wird vorher geklärt. Im absoluten Ausnahmefall kann es dazu kommen, dass das Pflegekind die Familie wieder verlassen muss.
Welche Unterstützung bekommen wir?
- Schulung als Vorbereitung
- Beratung und Begleitung
- Fortbildungen (freiwillig)
- Supervision (freiwillig und nach Bedarf)
- Sicherstellung des Kindesunterhalts (Pflegegeld)
- Kindergeld
- steuerliche Vorteile
- Altersvorsorgebeiträge
- Unfallversicherung für Sie
- einmalige Beihilfen für besondere Anschaffungen
Welcher Kontakt besteht zur leiblichen Familie?
Es gibt in der Regel Besuchskontakte, zunächst immer durch den Pflegekinderdienst begleitet und an einem neutralen Ort.Was ist der Unterschied zu Adoptivkindern?
Die rechtliche Situation ist ein Unterschied. Sie werden als Pflegeeltern nicht unterhaltspflichtig für die Kinder und sind zu einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verpflichtet.Schaffe ich das finanziell?
Der Kindesunterhalt ist gesichert. Ihren eigenen Lebensunterhalt müssen Sie allerdings selbst sicher stellen.Wie sind Pflegekinder versichert?
Es gibt eine Gruppenhaftpflichtversicherung des Jugendamtes. Die Krankenversicherung wird entweder über die leiblichen Eltern oder über Sie geregelt.Werden meine Familie und ich überwacht?
Sie sind als Pflegeeltern verpflichtet, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten – auch teilweise in Ihrem Haushalt. Sollte das Kind einen Vormund haben, so muss dieser das Kind einmal monatlich in seinem Umfeld besuchen. Diese Regelung ist seit Anfang 2012 gesetzlich verankert worden.Weitere Fragen, die wir häufig hören:
- Darf ich mit der Schule Kontakt haben?
- Darf ich mit den Kindern in Urlaub fahren?
- Darf ich mit dem Kind den Arzt besuchen?
Solche und weitere Fragen beantworten wir gern auf unseren Informationsveranstaltungen.