In Bereichen mit hohem Parkdruck, dürfen Städte Bewohnerparkzonen einrichten, um die Parksituation für Bewohner*innen zu verbessern. Dies bedeutet, dass Besucher*innen in diese Bereichen einen Parkschein lösen müssen und Bewohner*innen gegen eine Gebühr von der Bedienpflicht der Automaten befreit sind.
Seit 1982 werden in Aachen Bewohnerparkzonen eingerichtet. In den mittlerweile 28 Zonen sind rund 40.000 Pkw zugelassen. Es gibt etwas 18.600 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. (Stand 2024)
Zum 31. Dezember 2024 waren 21.743 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Jede Person, die die Kriterien für einen Bewohnerparkausweis erfüllt, darf ihn erhalten, unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Parkplätze in der Zone. Mit einem Bewohnerparkausweis besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.
Im Mai 2025 werden die Zonen innerhalb des Alleenringes neu aufgeteilt, die neuen Zonen sind im Bild rot dargestellt. Heute gibt es neun Zonen, in Zukunft nur noch sechs. Die neuen Zonen sind größer, die Flexibilität der Bewohner*innen beim Parken steigt. Die neue und alte Zuordnung der Straßen zu den Zonen ist in diesem Straßenverzeichnis zu finden.

Wie bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?
Berechtigte können ihren Ausweis online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragen und sofort ausdrucken. Alle Informationen hierzu finden Interessierte im Serviceportal
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise persönlich beim Bürgerservice und den Bezirksämtern zu beantragen. Im Bürgerservice Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis betragen derzeit 30 Euro. Dies war über lange Jahre der zulässige Rahmen für eine Verwaltungsgebühr.
Vom 1. Mai 2025 an errechnet sich die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis über die Fläche, die ein Kraftfahrzeug im Straßenraum belegt, also nach Länge und Breite. Für jeden belegten Quadratmeter wird eine Gebühr von 30 Euro fällig. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr für den Antrag in Höhe von 15 Euro. Die Kosten orientieren sich zukünftig am wirtschaftlichen Wert der Parkflächen im öffentlichen Raum und an den Herstellungs- und Unterhaltungskosten für Parkplätze.
Der neue Ausweis kann für drei, sechs oder zwölf Monate beantragt werden.
Durch die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber die Kommunen gestattet, selber festzulegen, welchen Wert ein Bewohnerparkplatz neben der Verwaltungsgebühr hat. Hierzu haben die politischen Gremien der Stadt Aachen im Juni 2024 beschlossen, dass zukünftig der Preis für einen Bewohnerparkausweis 30 Euro je Quadratmeter Fahrzeugfläche betragen und die Verwaltungsgebühr 15 Euro betragen soll.
Voraussetzung
Vom 1. Mai 2025 an können alle Personen, die in einer Bewohnerparkzone in Aachen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und dort auch wohnen, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Zudem müssen die Antragstellenden Halter*in des angegebenen Kraftfahrzeugs sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
Bewohner*innen, die Mitglied einer Car-Sharing-Organisation sind können für die Zone, in der sie gemeldet sind und wohnen ebenfalls einen Parkausweis beantragen.
Alle anspruchsberechtigten Bewohner*innen erhalten nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
Schließlich können Familienangehörige und nahestehende Personen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie zu Hause eine pflegebedürftige Person unterstützen, die in einer Bewohnerparkzone lebt und gemeldet ist. In diesem Fall bezieht sich die Ausnahmegenehmigung auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
Diese Ausnahmegenehmigung kann beim Fachbereich Mobilität und Verkehr, Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 68/400) im Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20 beantragt werden.
Welche Bewohnerparkzonen sollen als nächstes eingerichtet werden?
Zwischen Verwaltung und Politik ist abgestimmt, dass es weitere Bewohnerparkzonen geben soll. Zuletzt haben im Mai 2023 die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss beschlossen, in welcher Reihenfolge dies geschehen soll. Zwei neue Zonen pro Jahr sind dabei umsetzbar.
- „BU 5“ (Malmedyer Straße)
- „ERZ“ (Erzbergerallee)
- „BU 4“ (Kalverbenden)
- „West 1“ (Hörn)
- Erw. „J1“ (Junkerstraße) (gemeinsam mit Zone "U" umgesetzt im Juli 2024)
- Erw. „E“ (Soerser Weg)
- Erw. „E2“ (Alter Tivoli)
- „VQ“ (Vaalserquartier)
- Erw. „K“ (Henricistraße)
- „RO 1“ (Ronheider Weg)
Auf dieser Karte sind die geplanten neuen Zonen dargestellt. BU4 und BU5 sind als die beiden in Vorbereitung befindlichen Zonen gesondert dargestellt ("Stufe 2").
Regelungen
Alle Straßen innerhalb des Alleenrings und auf dem Alleenring sowie Zollamtstraße, Hackländerstraße, Friedlandstraße und untere Burtscheider Straßen gehören zur Tarifzone 1. Hier müssen Parktickets von Montag bis Samstag zwischen 9 und 21Uhr gekauft werden. Es besteht eine Parkhöchstdauer von 60 Minuten und der Tarif beträgt drei Euro.
Alle anderen Straßen im Stadtgebiet mit Bewohnerparkzonen gehören zur Tarifzone 2. Hier gilt die Bedienpflicht an Parkscheinautomaten von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr sowie an Samstagen von von 9 bis 14 Uhr. Allerdings gibt es für folgende Parkzonen und Parkplätze Ausnahmen, die auf den Automaten dargestellt sind:
- In den Bewohnerparkzonen E, K, N, O, T, V und Z gilt die Bedienzeit von Montag bis Samstag bis 21 Uhr.
- In Zone KU ist das Parken an Samstagen nicht gebührenpflichtig.
- Auf dem Parkplatz Vaals-Grenze ist das Parken auch an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig.
In der Tarifzone 2 gibt es keine Parkhöchstdauer, mit zwei Ausnahmen in den Zonen BU1 und W. In diesen beiden Zonen darf höchstens zwei Stunden geparkt werden. Der Parktarif beträgt 1 Euro für die ersten 40 Minuten und 50 Cent für jede weitere angefangenen 20 Minuten. In den dunkelgrau hinterlegten Bewohnerparkzonen der Tarifzone II werden Tagestickets angeboten:
- 5 Euro in der Parkzone Ost 2
- 6 Euro in den Parkzonen E2, BU2, Ost 3 sowie auf der Parkpalette Kleverstraße in Burtscheid
- 8 Euro in den Parkzonen V, U und Ost 1
In Aachen können Autofahrende in allen Bewohnerparkzonen mit der Handy-App von EasyPark-App bezahlen.