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Inhalt

Personal-Ausweis



 

Warum brauchen Sie einen Personal-Ausweis?

Ab dem Alter von 16 Jahren müssen
Sie einen gültigen Ausweis haben.
Das nennt man:
Personal-Ausweis-Pflicht.
Nur deutsche Staatsbürger bekommen
den Personal-Ausweis.
Es gibt auch noch andere Ausweise.

Zum Beispiel

  • den Kinder-Reise-Pass
  • den Reise-Pass


Wichtig:
Sie brauchen immer 1 Ausweis mit
allen Infos zu Ihrer Person.

Ausweis neu_PA

Für den Personal·ausweis müssen Sie
einen Antrag im Bürger-Service stellen
Für den Antrag zum Personal-Ausweis
brauchen Sie einen Termin
im Bürger-Service.
Sie müssen selbst dorthin kommen.

Ein Kalendar, bei dem mit einem Stift ein rotes Kreuz an einen der Tage eingetragen wird.


Der neue Personal-Ausweis

Der neue Personal-Ausweis
ist eine Karte aus Plastik.
Auf der Karte ist ein Foto von Ihnen.
Und auf der Karte stehen
Ihre persönlichen Daten.

Zum Beispiel

  • Ihr Name
  • Ihr Geburtstag
  • Ihre Adresse
  • wie groß Sie sind.
Ausweis neu_PA

Das ist neu beim Personal-Ausweis

Auch ein Computer
kann den Personal-Ausweis lesen.
Denn Ihre Daten sind
im Personal-Ausweis gespeichert.
So können Sie den Personal-Ausweis
auch im Internet benutzen.

Ein Symbolbild für das Internet. Eine Weltkugel, die von drei Computern umgeben ist.
Man sagt auch:
Der neue Personal-Ausweis
hat Online-Funktionen.
Was Sie mit dem Personal-Ausweis
noch alles machen können:


Das Foto für den Ausweis

Für den Personal-Ausweis
brauchen Sie ein besonderes Foto:
das biometrische Pass-Foto.
So muss das Foto aussehen:

  • Ihr Mund muss geschlossen sein.
  • Ihre Augen muss man
    gut sehen können.
    Die Brille darf nicht spiegeln.
Sie können so ein Foto
auf Papier mitbringen.

Achtung:
Sie können das Foto
  • nicht als E-Mail schicken
  • nicht auf einem USB-Stick
    mitbringen.
Sie können das Foto auch
beim Bürger-Service machen.
In jedem Bürger-Service gibt es
dafür ein Gerät.
Passfoto

Wir nennen das Gerät
Biometrie-Terminal.
Das ist englisch.
Man spricht es:
Bio - metrie - Tör - minel
Mit diesem Gerät können Sie ein
biometrisches Foto machen.
Das Foto kostet 4,50 €.

Achtung:
  • Das Foto wird nicht
    auf Papier gedruckt.
  • Das Foto können Sie nur
    für den Ausweis benutzen.
achtung

Wenn Sie das Foto im Bürger-Service
machen wollen:
Kommen Sie etwas früher
zum Termin.
Dann haben Sie genug Zeit
für das Foto.

nachdenken


Sie müssen
für den Personal-Ausweis zahlen

Das müssen Sie für den
Personal-Ausweis zahlen:
Wenn Sie in Aachen wohnen

  • Sie sind jünger als 24 Jahre.
    Dann zahlen Sie 22,80 Euro
    für den Personal-Ausweis.
  • Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
    Dann zahlen Sie 37,00 Euro
    für den Personal-Ausweis.

Wenn Sie in Belgien oder in den
Niederlanden wohnen

  • Sie sind jünger als 24 Jahre.
    Dann zahlen Sie 52,80 Euro
    für den Personal-Ausweis.
  • Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
    Dann zahlen Sie 67,00 Euro
    für den Personal-Ausweis.
geld_wenig


Wie können Sie zahlen?

Achtung:
Sie müssen das Geld immer sofort
beim Antrag zahlen.
Sie können

  • bar zahlen
  • mit EC-Karte zahlen.



Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?


Der Ausweis gilt für Personen
bis 23 Jahre: 6 Jahre lang
ab 24 Jahre: 10 Jahre lang

achtung


Sie haben Ihren
Personal-Ausweis verloren.
Oder Ihr Personal-Ausweis ist
jetzt schon nicht mehr gültig.
Dann können Sie von uns einen
besonderen Ausweis bekommen.
Man nennt diesen Ausweis auch
vorläufigen Personal-Ausweis.
Für diesen Ausweis
müssen Sie auch einen Antrag
im Bürger-Service stellen.
Der vorläufige Personal-Aausweis
hat keine Online-Funktionen.
Diesen Ausweis können Sie dann
sofort mitnehmen.
Er ist bis zu 3 Monaten gültig
und kostet 10 Euro.

Sie wohnen in Aachen

Das müssen Sie zum Termin mitbringen

  • Ihren alten Personal·ausweis oder
    einen anderen gültigen Ausweis
  • ein biometrisches Pass-Foto
  • Wenn Sie jünger sind als 16 Jahre
    brauchen wir die Geburts-Urkunde
    und Sie müssen mit Ihren Eltern
    kommen.
    Oder mit Ihrem gesetzlichen
    Vertreter.
    Also mit einer Person
    die für sie die Verantwortung hat.



Ausweis alt_LS_Bild_weisser Hintergrund
urkunde
Achtung:
Wenn zum Beispiel nur die Mutter
mitkommen kann:
Dann brauchen wir auch vom Vater
einen gültigen Ausweis.
Und einen Brief
dass er einverstanden ist.






Eltern mit Kind 2

Sie wohnen in Belgien oder
in den Niederlanden

Damit Sie Ihren Ausweis bei uns
bekommen, muss das stimmen:
Ihr Wohnsitz ist näher bei Aachen als
bei der nächsten deutschen Botschaft.
Zum Beispiel wenn Sie
in Vaals oder Kelmis wohnen.

Wenn Sie weiter weg wohnen:
Dann bekommen Sie Ihren Ausweis bei
der nächsten deutschen Botschaft.

Das müssen Sie zum Termin mitbringen
Bitte bringen Sie mit
  • Ihren alten Personal-Ausweis oder
    einen anderen deutschen Ausweis
  • eine Melde-Bescheinigung
    von der Gemeinde im Ausland.
    Darin muss zu lesen sein:
    die Staats-Angehörigkeiten und
    die Adresse von Ihrem Wohn-Ort.






Ausweis alt_LS_Bild_weisser Hintergrund
bescheinigung
Diese Melde-Bescheinigung darf
nicht älter sein als 6 Monate.
  • ein biometrisches Pass-Foto.
  • Ihre Geburts-Urkunde

Wenn sich etwas bei Ihren
persönlichen Daten geändert hat:
Bitte bringen Sie dann auch Ihre
Ehe-Urkunde mit.


Manchmal brauchen wir noch mehr
Manchmal kann es sein:

  • wir brauchen noch
    eine Abmelde-Bescheinigung
    vom letzten deutschen Wohn-Sitz.
Das sagen Ihnen dann aber
unsere Mitarbeiter.
Passfoto









Bei Fragen rufen Sie uns an.
Hier ist die Telefon·nummer:
00 49 - 241 - 432 - 0.
Sagen Sie immer zuerst:
Ich wohne im Ausland.

Telefon_Gerät mit Hörer

Das brauchen Sie für Ihren Antrag
zum Personal-Ausweis unter 16 Jahren
Für Ihren Antrag brauchen Sie:
  • Ihren alten Personal-Ausweis oder
    einen anderen deutschen Ausweis
  • eine Melde-Bescheinigung
    von der Gemeinde im Ausland.
    Darin muss zu lesen sein:
    die Staats-Angehörigkeit und
    die Adresse vom Wohn-Ort.
    Die Melde-Bescheinigung darf
    nicht älter sein als 6 Monate.
  • ein biometrisches Pass-Foto.
  • Ihre Geburts-Urkunde





Ausweis alt_LS_Bild_weisser Hintergrund
urkunde
Wenn Ihre Geburts-Urkunde nicht
von einem deutschen Standesamt ist:
Dann brauchen wir
eine Bescheinigung über die
Namens-Führung nach
deutschem Recht.
achtung


Diese Bescheinigung gibt es beim
deutschen Standesamt.

  • die Heirats-Urkunde
    von den Eltern.
  • die Unterschrift von
    beiden Eltern auf dem Antrag
    oder
    ein Nachweis über das alleinige
    Sorge-Recht.
  • die Personal-Ausweise oder
    Reise-Pässe von beiden Eltern.



Eltern mit Kind 2

Manchmal brauchen wir noch mehr
Manchmal kann es sein:

  • Wir brauchen noch
    eine Abmelde-Bescheinigung
    vom letzten deutschen Wohnsitz.
  • Wir brauchen noch andere
    Dokumente, weil das Sorge-Recht im
    Ausland anders als in Deutschland ist.
    Das sagen Ihnen dann aber
    unsere Mitarbeiter.
unterschreiben
Bei Fragen rufen Sie uns an.
Hier ist die Telefon·nummer:
00 49 - 241 - 432 - 0
Sagen Sie immer zuerst:
Ich wohne im Ausland.
Telefon_Gerät mit Hörer


Sie haben
noch keinen deutschen Ausweis?

Wenn Sie noch keinen
deutschen Personal-Ausweis oder
deutschen Reise-Pass haben:
Dann bekommen Sie Ihren
Personal-Ausweis nicht in Aachen.
Das müssen Sie tun:
In dem Land wo Sie wohnen
gibt es so etwas wie
ein deutsches Büro.
Sie können dort anrufen.
Die Mitarbeiter in dem Büro
helfen Ihnen weiter.
So bekommen Sie Ihren
Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

achtung


Wenn Sie in Belgien wohnen
Die Telefon-Nummer von der
Deutschen Botschaft in Brüssel ist:
0032 - 27 - 87 - 18 - 31
Telefon_Gerät mit Hörer

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen
Die Telefon·nummer vom
Deutschen Generalkonsulat
in Amsterdam ist:
0031 - 20 - 57 - 47 - 70
Telefon_Gerät mit Hörer

So holen Sie Ihren Personal-Ausweis ab

Wichtig:
Wir schicken Ihnen
vorher einen Brief.

achtung
Wenn Sie den Brief haben:
Machen Sie einen Termin
zum Abholen.
Brief
Für den Termin rufen Sie uns an.
Die Telefon·nummer ist
02 41 - 432 - 12 - 34
Telefon_Gerät mit Hörer

Sie können
montags bis freitags von 7.00 bis
18.00 Uhr anrufen.
Sie holen den Ausweis immer da ab
wo sie den Antrag gestellt haben.
Beim Antrag-Stellen haben Sie ein
Merk-Blatt von uns bekommen.
Im Merk-Blatt lesen Sie oben links
eine Ausweis-Nummer: L73...
Diese Nummer brauchen Sie
um den Termin zu machen.


Sie können auch auf der Internet-Seite
nachschauen:
www.aachen.de/passstatus
Geben Sie dort
Ihre Ausweis-Nummer ein.
Hier muss dann zu lesen sein:
Dokument eingegangen
(bei Meldebehörde)

Formular-im-Internet

Im Brief ist die PIN-Nummer
Im Brief ist eine geheime Nummer
die nur Sie wissen dürfen:
Das ist die
Persönliche Identifikations-Nummer.
Die kurze Form dafür ist
PIN-Nummer.
Die PIN-Nummer brauchen Sie
wenn Sie den Ausweis im Internet
benutzen wollen.
Sie müssen die PIN-Nummer nicht
zum Termin mitbringen.
Brief

Wenn Sie zum Abholen
in den Bürger-Service kommen
Bitte bringen Sie mit
  • Ihren alten Personal-Ausweis oder
    einen anderen Ausweis oder
  • den vorläufigen Personal-Ausweis
Ist das Ihr 1. Ausweis?
Dann können Sie das natürlich nicht.


Wenn Sie den Ausweis nicht selbst
abholen können,
schicken Sie eine andere Person.
Dafür braucht die Person eine
schriftliche Vollmacht von Ihnen.

Vollmacht

So holt eine andere Person
für Sie den Personal-Ausweis ab

Wenn Sie den Ausweis nicht selbst
abholen können:
Schicken Sie eine andere Person.
Die Person muss einen eigenen
Ausweis mitbringen.

amt_gebaeude
Bitte geben Sie der Person mit:
  • Ihren alten Personal-Ausweis
  • einen besonderen Zettel mit Ihrer
    Unterschrift. Das nennt man dann:
    eine schriftliche Vollmacht.
Ausweis alt_LS_Bild_weisser Hintergrund
Für die schriftliche Vollmacht gibt es
ein besonderes Formular.
Der Name dafür ist:
Vollmacht zur Abholung
des Personal-Ausweises.
Das Formular bekommen Sie
  • von uns, wenn Sie den Antrag
    für den Ausweis stellen.
  • wenn Sie uns anrufen.
    Dann schicken wir es mit der Post.
  • auf der Internet-Seite.
    Klicken Sie hier
    dann können Sie
    das Formular ausdrucken:
    Vollmacht zur Abholung
    des Personal-Ausweises

Vollmacht

In das Formular schreiben Sie
den Namen von der Person.
Bitte kreuzen Sie auch an
dass Sie die Pin-Nummer
bekommen haben.
Geben Sie der Person
das Formular mit.

Formular_Lückentext

Wenn Sie den Ausweis von Ihrem Kind
abholen wollen

Ihr Kind ist
älter als 15 Jahre und 9 Monate.
Dann kann das Kind selbst den
Personal-Ausweis abholen.
Wenn Sie als Eltern den Ausweis
abholen wollen:
Dann brauchen Sie eine Vollmacht von
Ihrem Kind.

achtung

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator
Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.