Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Sie zeigen bei der Stadt Aachen die Haltung eines Hundes im Sinne des § 11 des Landeshundegesetzes NRW an. Die von Ihnen angeforderten Daten werden verarbeitet, gespeichert und soweit erforderlich an zu beteiligende Behörden und Institutionen weitergegeben.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Peterstraße 44 – 46, 52062 Aachen
Tel.: 0241-432 32001
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de
Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Aachen
Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit - Fachbereich Rechnungsprüfung 14/300
Kasinostraße 48-50, 52058 Aachen
Tel.: 0241-432 1470
E-Mail: datenschutz@mail.aachen.de
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck verarbeitet:
Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.
Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:
- Vor- und Nachnamen der Hundehalter*innen
- Adressdaten der Hundehalter*innen
- Geburtsdatum der Hundehalter*innen
- Kommunikationsdaten der Hundehalter*innen
- Angaben zum Hund (Mikrochipnummer, Rasse, Fellfarbe, Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter)
Sie sind auf Grund der nachfolgend bezeichneten Rechtsnormen gem. Art. 6 (1) lit. c) DS-GVO zur Bekanntgabe der erforderlichen Daten verpflichtet.
Gemäß der §§ 1 und 11 des Landeshundegesetzes NRW -LHundG NRW- in Verbindung mit Punkt 11 der Verwaltungsvorschrift zum LHundG NRW in den jeweils gültigen Fassungen, sind Hundehalter*innen verpflichtet die Haltung eines „großen Hundes“ bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Durch die Anzeige wird die zuständige Behörde über Hundehaltungen informiert und in die Lage versetzt, das Vorliegen der Haltungsvoraussetzungen zu prüfen und die Beachtung weiterer Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sicherzustellen. Zudem ist die Verarbeitung der der o.g. Datenkategorien gemäß § 3 DSG NRW i.V.m. Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO bis zur Beendigung der Hundehaltungen erforderlich, damit die zuständige Ordnungsbehörde in die Lage versetzt wird, im Einzelfall zum Schutz und im Interesse der Allgemeinheit Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwehren zu können. Die Zuständigkeit der Stadt Aachen als örtliche Ordnungsbehörde ergibt sich aus dem § 13 LHundG NRW.
Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 7 Satz 3 LHundG NRW in Verbindung mit § 5 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW wird nur die Chipnummer des jeweils anzeigten Hundes sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ordnungsbehörde an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW übermittelt und zentral in der Landeshundedatenbank (LHund-DB®) gespeichert.
Mögliche Empfänger der Daten sind:
Grundsätzlich werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden in bestimmten Fällen, wie z.B. begründeter Verdacht einer Straftat in Verbindung mit Ihrer Hundehaltung oder begründeter Verdacht tierschutzwiderrechtlicher Handlungen in Verbindung mit Ihrer Hundehaltung, Ihre Daten an die folgenden und jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet:
- Strafverfolgungsbehörden
- zuständige Veterinärämter
- kommunale Fundbüros
Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des ITDienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet. Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten (z.B. bei Zahlungsverkehr an die Stadtkasse der Stadt Aachen) innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.
Grundsätzlich werden Ihre Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert:
Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des ITDienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten (z.B. bei Zahlungsverkehr an die Stadtkasse der Stadt Aachen) innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.
Dauer der Datenspeicherung:
Die Dauer der Datenspeicherung endet mit der Mitteilung über die Beendigung der Hundehaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. von Amtswegen nach spätestens 20 Jahren.
Rechte der Betroffenen:
Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach § 38 Abs. 3 DSG NRW das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft. Sie sind gemäß § 49 DSG NRW jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie können gem. der § 50 DSG NRW bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle (s.oben) übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Gemäß § 60 DSG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, ihr Auskunftsrecht über sie oder ihn auszuüben oder gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen.
Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Stand: Mai 2025