Im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Online-Formulars wird darauf hingewiesen, dass zur Nutzung dieser Online-Dienstleistung die Erteilung einer persönlichen Einwilligung gem. Art. 6 (Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erforderlich ist, damit die hier einzugebenden personenbezogenen Daten (Name, Vorname, ggfls. Anschrift, etc) durch die Stadtverwaltung Aachen verarbeitet werden dürfen.
Verarbeitung ist u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der Daten zur Erledigung des Anliegens. Diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Es besteht das Recht, eine erteilte Einwilligung für die Zukunft jederzeit bei der verantwortlichen Stelle zu widerrufen. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, dann kann das Anliegen nicht elektronisch aufgenommen und übermittelt werden. Eine konventionelle Bearbeitung z.B. schriftlich oder durch Vorsprache bei der zuständigen Stelle ist möglich.
Die Daten werden grundsätzlich nur innerhalb der Stadtverwaltung Aachen und ausschließlich an für die Bearbeitung zuständige Beschäftigte weitergegeben. Im Rahmen der „Initiative Ladenliebe“ und bei Nutzung dieses Formulars werden allerdings Ihre Daten auch an den/die jeweilige Eigentümer*in des Ladenlokals weitergegeben. Auch hierzu erteilen Sie mit Einreichung dieses Formulars Ihre Einwilligung. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Ihre Daten trägt dann auch der jeweilige Empfänger, der Ihnen die Verarbeitung der Daten gem Art. 14 DS-GVO anzeigen muss. Alle Rechte aus der DS-GVO müssen dann bei Bedarf auch gegenüber diesem Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet. Die Daten werden in diesem Erfassungssystem nach sechs Monaten gelöscht. Für ein sich anschließendes Verfahren gelten gegebenenfalls andere Löschfristen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Formularen, die dazu geeignet sind, Dateien als Anhang aufzunehmen, diese Anhänge vor Übernahme in das Verarbeitungssystem der Stadt Aachen auf Befall mit Schadsoftware geprüft werden. Sollten solche Auffälligkeiten festgestellt werden, so werden Sie hierüber bereits in dem Formular informiert. Eine Übernahme solcher Dateien wird abgelehnt, der Vorgang wird mit diesem Dateianhang nicht weiter ausgeführt.
Sie haben das Recht, auf Anfrage bei der verantwortlichen Stelle Auskunft darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und dann auch, um welche Daten es sich handelt. Weiterhin haben Sie das Recht, dass sie betreffende unrichtige Daten korrigiert und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Rechtmäßigkeit oder des Löschanspruches können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Sie haben das Recht, bei dem Verantwortlichen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an die verantwortliche Stelle oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Aachen wenden. Im Falle einer Beschwerde steht es Ihnen zu, sich an die Aufsichtsbehörde, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW), Düsseldorf zu wenden.
Verantwortliche Stelle: Stadt Aachen, Die Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen; E-Mail: stadt.aachen@mail.aachen.de ; tel.: 0241-4320
Datenschutzbeauftragter: Herr Stärk; E-Mail: datenschutz@mail.aachen.de; tel.: 0241-4321470
Aufsichtsbehörde: LDI NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de; tel.: 0211/38424-0
Weitere Hinweise zu den Nutzungsbedingungen
Rechtsmittelverzicht: Auf eine Teilnahme im Rahmen der „Initiative Ladenliebe“ besteht kein Anspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die eingereichten Konzepte werden durch die Stadt Aachen zunächst gesichtet und den Eigentümer*innen der Lokale zur Verfügung gestellt. Die Einladung von ausgewählten Interessent*innen zu Besichtigungen und den folgenden Verhandlungsgesprächen erfolgt maßgeblich in Abstimmung mit den Eigentümer*innen der jeweiligen Immobilien.
Ziel ist es, Konzepte zu finden, die sich positiv in Hinsicht auf eine Belebung der Aachener Innenstadt auswirken.