Einwohner*innenfragestunde im Stadtrat

Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohner*innen reserviert. Die Fragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich. 

Jede*r Einwohner*in kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Da die Zeit der Fragestunde pro Sitzung des Rates der Stadt Aachen begrenzt ist, prüfen Sie doch bitte, ob Ihr Anliegen besser in einem der anderen Beteiligungsformate aufgehoben ist.

Wie funktioniert das?

Stellen Einwohnende die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich schriftlich nachgeholt.

Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung allerdings nur dann mündlich beantwortet, wenn die*der Fragenstellende anwesend ist.

Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit den Fragestellenden schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.

Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.

Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse. 

Die Mitglieder des Stadtrats und der Bezirksvertretungen ansprechen

Neben der oben beschriebenen Möglichkeit, können Sie natürlich auch einfach die Ratsmitglieder oder die Bezirksvertretungen selbst ansprechen. Im Ratsinformationsystem finden Sie Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten.

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