Das Bürgerforum

Eine wichtige politische Säule des Bürger*innendialogs ist das Bürgerforum – ein Ausschuss des Rates der Stadt Aachen – der eine in NRW wegweisende Form der unmittelbaren Beratung zwischen Politik, Verwaltung und Bürger*innen zu aktuellen Bürgeranträgen, Planungen, Projekten und Beschlüssen bietet.

                                       

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Aufgaben und Verfahren des Bürgerforums

Das Bürgerforum behandelt die an den Rat der Stadt Aachen oder an einem seiner Fachausschüsse oder an das Bürgerforum selbst gerichteten Bürgeranträge (Anregungen und Beschwerden) gem. § 24 Gemeindeordnung NRW. Weiterhin unterrichtet das Bürgerforum über neue bedeutsame städtische Projekte und Vorhaben.

Das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht wird durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens auf kommunaler Ebene umgesetzt. Es wird somit allen ermöglicht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der jeweiligen Gemeinden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Behandlung solcher Bürgeranträge hat der Rat der Stadt Aachen einen Ausschuss, das Bürgerforum, gebildet. Ihm gehören vom Rat der Stadt Aachen entsandte Ratsmitglieder sowie von ihm bestellte sachkundige Bürgerinnen und Bürger an. Diese Mitglieder des Bürgerforums sind bei Beschlüssen stimmberechtigt.

Wenn Sie also wünschen, dass die Stadt Aachen in einem bestimmten Sinne tätig werden soll, dann richten Sie eine Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW an das Bürgerforum.

Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihr Bürgerantrag im Bürgerforum öffentlich beraten. Sie selbst werden zur Sitzung des Bürgerforums eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihren Antrag näher zu erläutern. Ihr Anliegen können Sie in der von Ihnen gewünschten Form darstellen, wie beispielsweise anhand einer digitalen Präsentation oder eines mündlichen Vortrages.

Im Anschluss an Ihre Antragserläuterungen ist eine rege Diskussion zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung wünschenswert, damit neben sämtlichen fachlichen Stellungnahmen auch ein echter Meinungsaustausch Grundlage für den Beschluss des Bürgerforums sein kann.

Das Bürgerforum hat im Rahmen einer Beschlussfassung die Möglichkeit, eine Empfehlung an die jeweiligen Fachausschüsse, Bezirksvertretungen oder die Verwaltung auszusprechen. Über die Entscheidung des Bürgerforums werden Sie nach der Sitzung schriftlich unterrichtet.

Eine weitere Aufgabe des Bürgerforums ist es, über neue Projekte und Vorhaben der Stadt Aachen aus den Bereichen Infrastruktur, Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Schule, Kinder und Jugend zu informieren. Auch dabei wird ermöglicht, im Dialog mit gewählten Mandatstragenden und Vertretern der Verwaltung die Entwicklung der Stadt partizipativ zu begleiten.

Fester Bestandteil der Sitzungen des Bürgerforums ist ebenfalls die Fragestunde für Einwohner*innen. Auch im Rat und in den Bezirksvertretungen sind Fragestunden für Einwohner*innen vorgesehen.

Das Bürgerforum möchte die Menschen in unserer Stadt zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung ermutigen und ermöglicht nicht nur mit seiner inhaltlichen Struktur einen kommunikativen Austausch, sondern tagt nach Möglichkeit in räumlicher Nähe derer, die vom wesentlichen Beratungspunkt der jeweiligen Sitzung betroffen sind.

Sollten Sie Fragen zum Bürgerforum und den Beteiligungsangeboten der Stadt Aachen haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Bürgerforums wenden.

  • Termine 

    Die regulären Sitzungen des Bürgerforums beginnen um 18 Uhr. Der Sitzungsort wird immer separat bekanntgegeben, da das Bürgerforum üblicherweise in räumlicher Nähe derer tagt, die vom wesentlichen Beratungspunkt der jeweiligen Sitzung betroffen sind.

    Reguläre Sitzungstermine:

    Ratsinfosystem der Stadt Aachen

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 

    Mit einem Bürgerbegehren können Sie den Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist auch möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen.

    Ein Bürgerbegehren, das nicht vom Rat gebilligt wird, führt zu einem Bürgerentscheid. Dieser hat innerhalb von drei Monaten stattzufinden. Die Kommune ist verpflichtet, bei der Erstellung des Begehrens hilfreich zu sein.

    Weitere Informationen zum Bürgerbegehren gibt es bei der Geschäftsstelle Bürgerforum (siehe auch: Satzung über die Regelung des Verfahrens).

    Mehr

  • Das Gremium

    Siebzehn stimmberechtigte Mitglieder – bestehend aus zehn Ratsleuten und sieben sachkundigen Bürger*innen –  sowie zwei weitere beratende Mitglieder des Senioren- und Integrationsrates bilden das Bürgerforum.

    Vorsitzender des Bürgerforums: Ratsherr Mathias Dopatka, SPD

    Stellv. Vors. des Bürgerforums: Ratsfrau Hilde Scheidt, GRÜNE

    Ratsinfosystem der Stadt Aachen

  • Gesetzliche Grundlagen zum Petitionsrecht

    Durch Art. 17 des Grundgesetzes ist die Möglichkeit, sich mit Petitionen (Bitten und Beschwerden) an die zuständigen Stellen zu wenden, als Grundrecht verfassungsrechtlich garantiert.

    Als eines von drei Bundesländern hat das Land Nordrhein-Westfalen das hieraus nachempfundene Anregungs- und Beschwerderecht in seine Gemeindeordnung aufgenommen ( § 24 GO NRW ).

    Die Stadt Aachen hat mit § 11 der Hauptsatzung die Behandlung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen und hierfür das Bürgerforum gebildet.

    Zur Regelung der inneren Angelegenheiten wurde neben der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse eine eigene für das Bürgerforum beschlossen: Geschäftsordnung Bürgerforum


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