Umweltzone

Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Seither Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.

Karte der Umweltzone, grob die Stadt Aachen bis zum Außenring umfasst

Karte als PDF


Anträge und Regelwerke

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen hat die Ausnahmeregelungen für die Umweltzone in Aachen inzwischen zusammengestellt. Die Regelungen sind gültig für Privatpersonen, Gewerbetreibende und für die Halter*innen von Bussen und Wohnmobilen. Überdies informieren wir hier über allgemeine Befreiungen, Befreiungen von Amts wegen und über Ausnahmeregelungen für Bewohner*innen und ansässiges Gewerbe.


Fragen und Antworten

  • Wer muss eine grüne Plakette haben?

    Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, die in die neue Umweltzone in Aachen vom 1. Februar 2016 an einfahren wollen, über eine grüne Plakette verfügen, die sichtbar von innen auf die Windschutzscheibe geklebt ist.

    Es gibt bundes- und landesweit einheitlich geltende Ausnahmeregeln. Darüber hinaus können die Kommunen lokale Regularien für die Abwicklung aufstellen; diese werden in Aachen zurzeit noch erarbeitet.


    Bundesweite Regeln: Umweltzonen in Deutschland

    https://www.green-zones.eu/de/


    für das Land Nordrhein-Westfalen NRW-Regelungen

    https://www.umwelt.nrw.de/themen/umwelt/umwelt-und-gesundheit/luft/umweltzonen

  • Wo bekomme ich die grüne Plakette?

    Wer für sein Fahrzeug eine grüne Plakette haben möchte, muss den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitbringen oder vorlegen. Diese Dokumente informieren mit bestimmten Ziffern- und Buchstabenkombinationen darüber, ob der Halter für das jeweilige Fahrzeug eine grüne Plakette erhalten kann.

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  • Gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern?

    Ja, der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Februar 2015 erneut einen Fördertopf bereit gestellt, den Halter vor allem von älteren Dieselfahrzeugen und Kleintransportern anzapfen können.

    Das Förderprogramm lief ursprünglich bis zum 31. Dezember 2015, ist aber inzwischen verlängert worden bis zum 30. September 2016. Wer sein Auto oder seinen Kleintransporter vom 1. Januar bis 30. September 2016 mit einem Partikelfilter ausgestattet hat, bekommt 260 Euro Fördergeld und eine grüne Plakette. Details zum Förderprogramm und zur Antragstellung (inkl. Antragsformular) finden Interessierte auf der folgenden Internetseite der BAFA erläutert:

    http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/

  • Müssen Handwerksbetriebe ihren Fuhrpark bis zum Stichtag komplett umrüsten oder gibt es Übergangsfristen?

    Zum jetzigen Zeitpunkt verweisen wir auf die NRW-weiten Regelungen (PDF).

  • Welche Regeln gelten für Oldtimer oder für ausländische Oldtimer?

    In Deutschland sind Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer" nach bundesgesetzlichen Regelungen  vom Fahrverbot ausgenommen und dürfen auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren (siehe in 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Anhang 3 zu § 2 Absatz 3, Ziffer 10.).

    Grundsätzlich gilt diese Ausnahme auch für ausländische Oldtimer, wenn sie laut 35. BImSchV "gleichwertige Anforderungen" erfüllen. Gleichwertig bedeutet, dass sie eine Oltimeranerkennung nach den gesetzlichen Auflagen ihres Heimatlandes haben müssen. In den Niederlanden werden Kraftfahrzeuge als Oldtimer anerkannt, wenn sie ein Mindestalter von 40 Jahren haben, in Belgien ist die Grenze inzwischen auf ein Mindestalter von 30 Jahren angehoben worden.

    Bei Fahrzeugen mit einem belgischen Kennzeichen ist ein „O“ der eigentlichen Kennziffer auf dem Schild vorangestellt, in den Niederlanden sind Oldtimer-Kennzeichen häufig in schwarz gehalten.

  • Braucht mein Motorrad auch eine grüne Plakette?

    Nach der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Abs. 3, Ziffer 4) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen. Motorräder dürfen also auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren. Quads und Trikes, die als Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschlüsselt sind, brauchen ebenfalls keine Plakette. Drei- und Vierräder mit Pkw-Zulassung dagegen schon. Für die Zuteilung der Plakette ist das Feld 14.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder die Stellen 5 und 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein entscheidend.

  • Wohnmobil-Campingplatz am Branderhofer Weg

    Da der Campingplatz innerhalb der Umweltzone liegt, müssen auch Wohnmobile und Fahrzeuge, die dorthin fahren mit grüner Plakette ausgestattet sein. Für die meisten neueren Wohnmobile dürfte das kein Problem sein, dorthin zu gelangen, da sie in der Regel auch eine Feinstaubplakette bekommen können.

  • Wo halten Reisebusse, zum Beispiel mit den Weihnachtsmarkt-Touristen?

    Busse mit grüner Plakette dürfen in die Umweltzone hineinfahren. Für die anderen Busse sucht die Stadt nach einer Lösung außerhalb der Umweltzone.

  • Wie werden ausländische Besucher über die Umweltzone informiert?

    Sind mehrsprachige Schilder an den Grenzen und Autobahnen oder erst an der Grenze der Umweltzone geplant?

    Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit wird darauf abzielen, die hiesige Bevölkerung sowie in- und ausländische Besucherinnen und Besucher Aachens umfassend zu informieren über die Umweltzone.

    Die Stadt plant vor allem über die Medien in Belgien und den Niederlanden und über die Internetseiten der Stadt Aachen (Kurzlink: www.aachen.de/umweltzone) auf die Einrichtung einer Umweltzone in Aachen und die Detailregelungen hinzuweisen. Auf dieser Seite wird auch zu lesen sein, wo Ausländer für ihre Fahrzeuge kurzfristig eine grüne Plakette erhalten können.

    Die Öffentlichkeitsarbeit wird zu Beginn des Jahres 2016 starten, in engem Zusammenhang mit dem Aufstellen der Umweltzonen-Beschilderung im Straßenraum.

  • Spricht der Aachen-Tourist-Service Busunternehmer an?

    Mit Hilfe des "aachen tourist service" sollen Reiseanbieter, Busunternehmen und auch Individualreisende aus Deutschland und den Nachbarländern über die Umweltzone und ihre Regeln informiert werden.

  • Werden neue Park & Ride-Angebote oder Parkplätze am Rand der Umweltzone eingerichtet?

    Die vorhandenen Park & Ride-Angebote können auch ohne grüne Plakette angefahren und genutzt werden. Neben den Park & Ride-Parkplätzen Vaalser Straße/Westfriedhof, Waldfriedhof/Monschauer Straße und Jülicher Straße/Berliner Ring bleibt auch das Parkhaus Tivoli für auswärtige Gäste anfahrbar, liegt also außerhalb der Umweltzone. Die Stadt hat sich bei Festlegung der Grenze der Umweltzone für diese Besucher-freundliche Regelung eingesetzt, die ein problemloses Erreichen der Innenstadt ermöglicht.

    Karte von Aachen mit der Ausweisung von Park&Ride-Plätzen: Waldfriedhof im Süden, Westfriedhof im Westen und Jülicherstraße Ecke Berliner Ring im Nordosten

    Übersichtsplan Park&Ride als PDF

  • Wie wird die Einhaltung der Plakettenpflicht kontrolliert?

    Die Stadt Aachen kann grundsätzlich nur den ruhenden Verkehr kontrollieren. Die aktiven Politessen übernehmen die Überwachung in den bekannten städtischen Parkzonen innerhalb des Außenrings. Sie werden dabei neben den Parktickets auch grüne Plaketten wie TÜV-Plaketten im Blick haben.

    Der Verstoß gegen die Umweltzone ist bereits in den Tatbestandskatalog auf den Handys der Politessen einprogrammiert. Wer keine grüne Plakette hat, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro ohne Punkt in Flensburg sowie Auslagen und Gebühren wie bei einem Bußgeldbescheid, in der Regel 28,50 Euro, zahlen. Inwieweit die Polizei die Kontrolle des fließenden Verkehrs übernimmt, muss noch geklärt werden.

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