
Sie haben ein Kind bekommen.
Wir von der Stadt Aachen freuen uns mit Ihnen.
Sie müssen nun ein paar Dinge beim Amt machen.
Hier sind wichtige Infos dazu.
Sie müssen Ihr Kind anmelden
Wer kann das Kind anmelden?
Der Vater oder die Mutter
können das Kind anmelden.Wie lange haben Sie
für die Anmeldung Zeit?
Wenn das Kind geboren ist:
Sie haben dann 1 Woche Zeit.
Am besten melden Sie sich sofort nach der Geburt beim Amt.
Dann ist alles in Ordnung.Achtung:
Für die Anmeldung müssen Sie
vorher einen Termin machen.So bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung
Sie haben 3 Möglichkeiten:
1. Rufen Sie beim
Bürger-Service an.
Die Telefon-Nummer ist
0241 – 432 – 12342. Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
geburtenbuch@mail.aachen.de3. Sie buchen den Termin online.
Klicken Sie hier: Anmeldung NeugeboreneFür den Termin brauchen wir von Ihnen viele Infos.
Zum Beispiel:- Ihren Namen
- Ihre Telefon-Nummer
- das Geburts-Datum vom Kind
- die Staats-Angehörigkeit von Mutter und Vater.
Bitte geben Sie uns diese Infos am Telefon.
Oder schreiben Sie die Infos in die E-Mail.
Dann bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung.Wo melden Sie das Kind an?
Sie melden das Kind
beim Standes-Amt Aachen an.
Hier ist die Adresse:
Standes-Amt Aachen
Bendelstraße 21.
Mit dem Termin erhalten
Sie die Nummer des Büros
für die Anmeldung im Erdgeschoss.Wichtig:
Das Standes-Amt ist barriere-frei.Das ist wichtig für den Termin
Sie müssen zur Anmeldung
Bescheinigungen mitbringen.
Bitte bringen Sie nur
Original-Bescheinigungen mit.
Bitte bringen Sie keine Kopien mit.
Kopien dürfen wir nicht annehmen.Vielleicht kommen Sie aus einem anderen Land.
Dann sind Ihre Bescheinigungen oft nicht in Deutsch.
Sie müssen die Bescheinigungen in Deutsch übersetzen lassen.
Dafür gibt es Übersetzer.
Diese Übersetzer nennt man staatlich anerkannt.
Übersetzer finden Sie auf:
www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.deAchtung:
Der Übersetzer muss staatlich anerkannt sein.
Nur dann werden Ihre
Bescheinigungen hier anerkannt.Welche Bescheinigungen müssen Sie mitbringen?
Es ist wichtig
ob die Mutter verheiratet ist.
Oder ob sie nicht verheiratet ist.Die Mutter ist verheiratet
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
von Vater und Mutter. - Eine Bescheinigung über die Geburt vom Kind.
Die Bescheinigung bekommen Sie vom
Kranken-Haus.
Oder von der Hebamme. - Eine Erklärung wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben. - Ihr Familien-Stamm-Buch
oder Heiratsurkunde.
Wenn Sie im Ausland
geheiratet haben:- Ihre Geburts-Urkunde
- die Geburts-Urkunde vom Vater
- Ihre Heiratsurkunde
Die Mutter ist nicht verheiratetBitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis
oder den Reise-Pass der Mutter. - Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind.
Die Bescheinigung bekommen Sie
vom Kranken-Haus.
Oder von der Hebamme. - Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung muss
die Mutter unterschreiben. - Ihre Geburts-Urkunde
- Wenn der Vater vom Kind
die Vaterschaft anerkennt:
Dann hat der Vater
das vielleicht schon beim Jugend-Amt
oder einem Notar erklärt.
Er hat dazu eine Urkunde bekommen.
Diese Urkunde heißt
Vaterschafts-Anerkennung.- Bitte bringen Sie die Urkunde mit.
- Und die Geburts-Urkunde vom Vater.
- Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung müssen
beide Eltern unterschreiben.
Sie wollen zusammen
mit dem Vater für das Kind sorgen:
dann müssen Sie beim Jugend-Amt
oder einem Notar diese Erklärung machen.
Das können Sie schon machen,
wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Bringen Sie diese Erklärung auch mit.Die Mutter ist geschieden
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
der Mutter. - Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind.
Die Bescheinigung bekommen Sie
vom Kranken-Haus.
Oder von der Hebamme. - Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung muss
die Mutter unterschreiben.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Das Familien-Stamm-Buch
und das Urteil über die Scheidung
- Wenn der Vater vom Kind
die Vaterschaft anerkennt:
Dann hat der Vater das vielleicht
schon beim Jugend-Amt
oder einem Notar erklärt.
Er hat dazu
eine Urkunde bekommen.
Diese Urkunde heißt
Vaterschafts-Anerkennung.- Bitte bringen Sie
die Urkunde mit. - Und die Geburts-Urkunde
vom Vater. - Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung müssen
beide Eltern unterschreiben.
- Bitte bringen Sie
Sie wollen zusammen
mit dem Vater für das Kind sorgen:
Dann müssen Sie
beim Jugendamt oder
einem Notar die Erklärung machen.Das können die Eltern
schon machen
wenn das Kind
noch nicht geboren ist.
Bitte bringen Sie
die Erklärung auch mit.
Die Mutter war verheiratet,
aber der Ehe-Mann ist totBitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
von der Mutter. - Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind.
Die Bescheinigung bekommen Sie
vom Kranken-Haus.
Oder von der Hebamme. - Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll.
Die Erklärung muss
die Mutter unterschreiben.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Ihr Familien-Stammbuch
- Die Sterbe-Urkunde vom Ehe-Mann
aus dem Familien-Stammbuch
- den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
Die Geburts-Urkunde
Wenn Sie beim Termin
alles dabei haben:
Dann ist das Kind angemeldet.
Und Sie bekommen
mehrere Geburts-Urkunden.
Die Urkunden brauchen Sie zum Beispiel
für das Kinder-Geld.
Diese Geburts-Urkunden
müssen Sie nicht bezahlen.
Wenn Sie eine Geburts-Urkunde extra haben wollen:
Diese Geburts-Urkunde müssen Sie bezahlen.
Sie kostet im Jahr 2023 10 €.
Jede weitere Bescheinigung 5 €.
Mehrsprachige Bescheinigung 10 €.Achtung:
Dieser Preis kann sich mit der Zeit ändern.Welchen Nach-Namen bekommt das Kind?
Die Eltern sind verheiratet
Wenn die Eltern verheiratet sind:
Sie sorgen zusammen für das Kind.Beide haben das Sorge-Recht für das Kind.
Wenn beide Eltern den gleichen
Nach-Namen haben:
Dann bekommt das Kind diesen Nach-Namen.Wenn die Eltern nicht
den gleichen Nach-Namen haben:
Dann müssen die Eltern sagen
welchen Namen das Kind bekommt.
Wenn die Eltern danach
noch mehr Kinder bekommen:
Alle Kinder haben dann diesen Nach-Namen.Das Kind kann beide Namen
von den Eltern bekommen.
Hier ein Beispiel:
Wenn der Vater Meier
und die Mutter Müller heißen:
Das Kind kann diese Nachnamen bekommen:
Meier Müller oder Müller Meier.
Sie können sich aussuchen
ob sie einen Binde-Strich
im Namen haben möchten oder nicht:
Meier-Müller oder Müller-Meier.Die Eltern sind nicht verheiratet
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
Dann hat die Mutter oder der Vater
oder beide Eltern zusammen
das Sorge-Recht.
Wer das Sorge-Recht hat
bestimmt den Namen vom Kind.Zum Beispiel:
Frau Müller ist die Mutter.
Herr Schmitz ist der Vater.
Frau Müller hat das Sorge-Recht.
Darum heißt das Kind Müller.Wenn die Eltern später heiraten:
Vielleicht ändert sich dann
der Nach-Name vom Kind.Zum Beispiel:
Herr Schmitz und Frau Müller
heiraten kurz nach der Geburt.
Nun heißen beide Eltern Schmitz.
Das Kind heißt dann auch Schmitz.
Wichtig:
Wenn das Kind bei der Hochzeit
älter als 5 Jahre ist:
Dann darf das Kind selbst sagen
wie es heißen will.Das waren Beispiele.
Es gibt noch mehr Gründe
warum sich der Nach-Name ändert.
Wenn Sie den Namen
von Ihrem Kind ändern wollen:
Sie können das mit uns
bei einem Termin besprechen.Die Vaterschaft
Wenn die Eltern vom Kind
nicht verheiratet sind:
Dann steht in der Geburts-Urkunde
nur der Name von der Mutter.
Der Vater kann sagen, dass er der Vater ist.
Das nennt man:
Vaterschafts-Anerkennung.
Die Vaterschafts-Anerkennung
macht der Vater beim Jugend-Amt.
Die Mutter muss mit der Erklärung
von dem Vater einverstanden sein.
Das können die Eltern schon machen
wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Der Vater bekommt dann eine Urkunde.
Auf der Urkunde steht:- Der Name vom Kind
- Der Name vom Vater.
- Der Name der Mutter.
Für die Urkunde
muss der Vater nicht bezahlen.Das ist wichtig für die Vaterschafts-Anerkennung
Sie wollen eine Vaterschaft anerkennen.
Bitte machen Sie
dafür einen Termin beim
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.Hier ist die Telefon-Nummer:
0241 – 432 – 12 34.
Zum Termin müssen Sie
Bescheinigungen mitbringen.
Wir sagen Ihnen am Telefon:
Diese Bescheinigungen
müssen Sie mitbringen.Sie haben Ihr Kind in einem anderen Land bekommen
Hier ist ein Beispiel:
Sie sind schwanger und fahren
nach Spanien in Urlaub.
Dort bekommen Sie das Kind.Wenn Sie zurück kommen:
Sie können das Kind in Aachen anmelden.
Dann hat das Kind die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Auch wenn es in Spanien geboren ist.Achtung:
Das geht nur
wenn Sie auch in Aachen wohnen.Wenn Sie dazu Fragen haben:
Rufen Sie beim Standes-Amt an.
Hier ist die Telefon-Nummer:
02 41 – 432 – 34 09Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
geburtenbuch@mail.aachen.deDie Mitarbeiter vom Standes-Amt
helfen Ihnen weiter.
Kontakt
Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH – Büro für Leichte Sprache Aachen.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.