Geburt eines Kindes

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Sie haben ein Kind bekommen.
Wir von der Stadt Aachen freuen uns mit Ihnen.
Sie müssen nun ein paar Dinge beim Amt machen.
Hier sind wichtige Infos dazu.


  • Sie müssen Ihr Kind anmelden

    Wer kann das Kind anmelden?
    Der Vater oder die Mutter können das Kind anmelden.

    Wie lange haben Sie für die Anmeldung Zeit?
    Wenn das Kind geboren ist:
    Sie haben dann 1 Woche Zeit.
    Am besten melden Sie sich sofort nach der Geburt beim Amt.
    Dann ist alles in Ordnung.

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    Achtung:
    Für die Anmeldung müssen Sie
    vorher einen Termin machen.

    So bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung

    Sie haben 3 Möglichkeiten:

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    1. Machen Sie online einen Termin.
        Klicken Sie hier: Anmeldung Neugeborene

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    2. Rufen Sie an. 
        Die Telefon-Nummer ist
        0241 – 432 – 34092

    3. Schreiben Sie uns eine E-Mail.
        Die E-Mail-Adresse ist
        geburtenbuch@mail.aachen.de

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    Für den Termin brauchen wir von Ihnen viele Infos.
    Zum Beispiel:

    • Ihren Namen
    • Ihre Telefon-Nummer
    • das Geburts-Datum vom Kind
    • die Staats-Angehörigkeit von Mutter und Vater.

    Bitte geben Sie uns diese Infos am Telefon.
    Oder schreiben Sie die Infos in die E-Mail.
    Dann bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung.

  •  Wo melden Sie das Kind an?

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    Sie melden das Kind beim Standes-Amt Aachen an.
    Hier ist die Adresse:
    Standes-Amt Aachen
    Bendelstraße 21, 52062 Aachen
    .

    Es gibt 6 Büros für die Anmeldung im Erdgeschoss.


    Achtung:
    Das Standes-Amt ist leider nicht barriere-frei.


  • Das ist wichtig für den Termin 

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    Sie müssen zur Anmeldung 
    Bescheinigungen mitbringen. 
    Bitte bringen Sie nur
    Original-Bescheinigungen
     mit.
    Bitte bringen Sie keine Kopien mit.
    Kopien dürfen wir nicht annehmen.

    Vielleicht kommen Sie aus einem anderen Land.
    Dann sind Ihre Bescheinigungen oft nicht in Deutsch.
    Sie müssen die Bescheinigungen in Deutsch übersetzen lassen.
    Dafür gibt es Übersetzer.
    Diese Übersetzer nennt man staatlich anerkannt.
    Übersetzer finden Sie auf:
    www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

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    Achtung:
    Der Übersetzer muss staatlich anerkannt sein.
    Nur dann werden Ihre
    Bescheinigungen hier anerkannt.

  • Welche Bescheinigungen müssen Sie mitbringen?

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    Es ist wichtig
    ob die Mutter verheiratet ist.
    Oder ob sie nicht verheiratet ist.

    Die Mutter ist verheiratet

    Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:

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    • den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
      von Vater und Mutter.
    • Eine Bescheinigung über die Geburt vom Kind.
      Die Bescheinigung bekommen Sie vom
      Kranken-Haus.
      Oder von der Hebamme.
    • Eine Erklärung wie das Kind heißen soll.
      Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben.
    • Ihr Familien-Stamm-Buch.


    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:

    • Ihre Geburts-Urkunde
    • die Geburts-Urkunde vom Vater


    Die Mutter ist nicht verheiratet

    Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:

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    • den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
      von Vater und Mutter.
    • Eine Bescheinigung über die Geburt vom Kind.
      Die Bescheinigung bekommen Sie
      vom Kranken-Haus.
      Oder von der Hebamme.
    • Eine Erklärung wie das Kind heißen soll.
      Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben.
    • Ihre Geburts-Urkunde
    • Wenn der Vater vom Kind die Vaterschaft anerkennt:
      Dann hat der Vater das vielleicht schon beim Amt erklärt.
      Er hat dazu eine Urkunde bekommen.
      Bitte bringen Sie die Urkunde mit.
      Und die Geburts-Urkunde vom Vater.
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    • Sie wollen zusammen
      mit dem Vater für das Kind sorgen:
      Bitte bringen Sie auch dazu eine Erklärung mit.


    Die Mutter ist geschieden

    Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:

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    • den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
      von Vater und Mutter.
    • Eine Bescheinigung über die Geburt vom Kind.
      Die Bescheinigung bekommen Sie
      vom Kranken-Haus.
      Oder von der Hebamme.
    • Eine Erklärung wie das Kind heißen soll.
      Die Erklärung müssen 
      beide
       Eltern unterschreiben.
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    • Ihre Geburts-Urkunde
    • Das Familien-Stamm-Buch
      oder das Urteil über die Scheidung
    • Wenn der Vater vom Kind
      die Vaterschaft anerkennt:
      Dann hat der Vater das vielleicht schon beim Amt erklärt.
      Er hat dazu eine Urkunde bekommen.
      Bitte bringen Sie die Urkunde mit.
      Und die Geburts-Urkunde vom Vater.


    Die Mutter ist verheiratet,
    aber der Ehe-Mann ist tot

    Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:

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    • den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass
      von Vater und Mutter.
    • Eine Bescheinigung über die Geburt vom Kind.
      Die Bescheinigung bekommen Sie
      vom Kranken-Haus.
      Oder von der Hebamme.
    • Eine Erklärung wie das Kind heißen soll.
      Die Erklärung müssen Sie unterschreiben.
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    • Ihre Geburts-Urkunde
    • Die Sterbe-Urkunde vom Ehe-Mann
      aus dem Familien-Stammbuch
  • Die Geburts-Urkunde

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    Wenn Sie beim Termin alles dabei haben:
    Dann ist das Kind angemeldet.
    Und Sie bekommen mehrere Geburts-Urkunden.
    Die Urkunden brauchen Sie zum Beispiel
    für das Kinder-Geld.
    Diese Geburts-Urkunden
    müssen Sie nicht bezahlen.
    Wenn Sie eine Geburts-Urkunde extra haben wollen:
    Diese Geburts-Urkunde müssen Sie bezahlen.
    Sie kostet im Jahr 2023  10 €.
    Jede weitere Bescheinigung 5 €.
    Mehrsprachige Bescheinigung 10 €.

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    Achtung:
    Dieser Preis kann sich mit der Zeit ändern.


  • Welchen Nach-Namen bekommt das Kind?

    Die Eltern sind verheiratet

    Wenn die Eltern verheiratet sind:
    Sie sorgen zusammen für das Kind.

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    Beide haben das Sorge-Recht für das Kind.
    Wenn beide Eltern den gleichen
    Nach-Namen haben:
    Dann bekommt das Kind diesen Nach-Namen.

    Wenn die Eltern nicht 
    den gleichen Nach-Namen haben:
    Dann müssen die Eltern sagen
    welchen Namen das Kind bekommt.
    Wenn die Eltern danach
    noch mehr Kinder bekommen:
    Alle Kinder haben dann diesen Nach-Namen.

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    Achtung:
    Das Kind kann nicht beide Namen bekommen.


    Die Eltern sind nicht verheiratet

    Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
    Dann hat die Mutter oder der Vater das Sorge-Recht.
    Wer das Sorge-Recht hat
    bestimmt den Namen vom Kind.

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    Zum Beispiel:
    Frau Müller ist die Mutter.
    Herr Schmitz ist der Vater.
    Frau Müller hat das Sorge-Recht.
    Darum heißt das Kind Müller.

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    Wenn die Eltern später heiraten:
    Vielleicht ändert sich dann
    der Nach-Name vom Kind.

    Zum Beispiel:
    Herr Schmitz und Frau Müller
    heiraten kurz nach der Geburt.
    Nun heißen beide Eltern Schmitz.
    Das Kind heißt dann auch Schmitz.
    Wichtig:
    Wenn das Kind bei der Hochzeit
    älter als 5 Jahre ist:
    Dann darf das Kind selbst sagen
    wie es heißen will.

    Das waren Beispiele.
    Aber es gibt auch andere Gründe
    warum sich der Nach-Name ändert.
    Wenn Sie den Namen
    von Ihrem Kind ändern wollen:
    Sie können das mit uns
    bei einem Termin besprechen.

    Die Vaterschaft

    Wenn die Eltern vom Kind 
    nicht verheiratet sind:
    Dann steht in der Geburts-Urkunde
    nur der Name von der Mutter.
    Der Vater kann sagen, dass er der Vater ist.
    Das nennt man: 
    Vaterschafts-Anerkennung
    .
    Die Vaterschafts-Anerkennung
    muss der Vater beim Amt machen.

    Der Vater bekommt dann eine Urkunde.
    Auf der Urkunde steht:

    • Der Name vom Kind 
    • Der Name vom Vater.

    Für die Urkunde muss der Vater nicht bezahlen.

  • Das ist wichtig für die Vaterschafts-Anerkennung

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    Sie wollen eine Vaterschaft anerkennen.
    Bitte machen Sie
    dafür einen Termin beim
    Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

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    Hier ist die Telefon-Nummer:
    0241 – 432 – 12 34.

    Zum Termin müssen Sie
    Bescheinigungen mitbringen.
    Wir sagen Ihnen am Telefon:
    Diese Bescheinigungen
    müssen Sie mitbringen.

  • Sie haben Ihr Kind in einem anderen Land bekommen

    Hier ist ein Beispiel:
    Sie sind schwanger und fahren
    nach Spanien in Urlaub.
    Dort bekommen Sie das Kind.

    Wenn Sie zurück kommen:
    Sie können das Kind in Aachen anmelden.
    Dann hat das Kind die deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Auch wenn es in Spanien geboren ist.

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    Achtung:
    Das geht nur
    wenn Sie auch in Aachen wohnen.

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    Wenn Sie dazu Fragen haben:
    Rufen Sie beim Standes-Amt an.

    Hier ist die Telefon-Nummer:
    02 41 – 432 – 34 09

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    Oder schreiben Sie eine E-Mail.
    Die E-Mail-Adresse ist
    geburtenbuch@mail.aachen.de

    Die Mitarbeiter vom Standes-Amt
    helfen Ihnen weiter.

Kontakt

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Übersetzung in Leichte Sprache:
LEWAC gGmbH – Büro für Leichte Sprache Aachen.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021.


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