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Förderprogramm "Ladenliebe"

Neu bewilligte Mittel aus dem NRW-Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" ermöglichen Neuauflage des städtischen Förderprojekts ‘Ladenliebe‘.

Im Rahmen des Förderprogramms "Ladenliebe" konnte die Stadt Aachen seit Herbst 2021 insgesamt 17 ehemals leerstehende Ladenlokale mit neuem Leben füllen. Für maximal zwei Jahre wurden neue Unternehmensideen mit einer gesponserten Miete unterstützt, um neue Konzepte auszuprobieren oder den Start in die Selbstständigkeit zu wagen.

Vor dem Hintergrund des Wandels unserer Innenstädte, der Zunahme von Leerständen und den durch Corona-Folgen, Inflation und geändertem Kunde*innenverhalten entstandenen Herausforderungen für Handel und Gastronomie ermöglicht die Landesregierung auch mit dem neuen Förderprogramm rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.

Die hierüber zur Verfügung gestellten Mittel können für die Anmietung von leerstehenden Räumen durch die Stadt Aachen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an neue Nutzer*innen mit spannenden Konzepten verwendet werden.

Ziel ist es, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen risikofreier erproben und etablieren können für eine zukunftsfähige und bunte Aachener Innenstadt. Von Concept-Stores über kreativwirtschaftliche und kulturelle Nutzungen, Einzelhandels- und Gastronomie-Angebote bis hin zu Dienstleistungen und Bildungsangeboten ist grundsätzlich alles erst einmal möglich.

Welche Konzepte werden gesucht?
Die zukünftigen Angebote sollen möglichst frequenzsteigernd sein, also eine belebende Wirkung haben und unsere Innenstadt noch bunter und attraktiver machen. Dafür wird eine Mindestöffnungszeit von vier Tagen pro Woche vorausgesetzt. An diesen Tagen müssen die Ladenlokale mindestens sechs Stunden geöffnet sein. Die Nutzungen sollten die Chance mitbringen, sich auch langfristig zu etablieren.

Ausgeschlossen ist eine reine Umsiedlung innerhalb der Innenstadt, da dadurch an anderer Stelle wiederum ein Leerstand entstehen würde.

In welchem Bereich kann die Anmietung gefördert werden?
Die nachfolgende Karte zeigt den Bereich in der Innenstadt an, in dem Ladenlokale grundsätzlich förderfähig sind (Teilnahme der Eigentümer*innen vorausgesetzt).

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Welche Kosten entstehen für die Anmietung?
Die Eigentümer*innen müssen dabei in den Mietkonditionen entgegenkommen und die Altmiete – bzw. bei längeren Leerständen die aktuell am Standort erzielbare Miete – um mindestens 30 Prozent reduzieren. Die neuen Nutzer*innen zahlen als Untermieter*innen 30 Prozent der Alt- bzw. erzielbaren Kaltmiete zzgl. der Nebenkosten.

Beispiel: Betrug die letzte Kaltmiete 1.000 Euro, so zahlen die Nutzer*innen nur noch 300 Euro an Kaltmiete (zzgl. der Nebenkosten).

Eine Anmietung ab sechs Monaten ist wünschenswert. Die maximale Mietdauer beträgt 24 Monate. Das Förderprojekt läuft bis Anfang Dezember 2026.

Wie kann man sich bewerben?
Über unseren Gesuchsmelder können Sie Ihr Interesse an einer Anmietung anmelden und Ihr Konzept zur Bereicherung der Aachener Innenstadt vorstellen. Bitte geben Sie dabei auch die gewünschte Lage, Ihren Flächenbedarf, die gewünschte Mietdauer sowie den maximal zahlbaren Mietpreis an. Falls Sie schon ein Wunschlokal haben, teilen Sie uns dieses gerne mit.

Wie läuft der Prozess ab?
Die Konzepte werden geeigneten Eigentümer*innen der Immobilien präsentiert. Diese wählen aus den zur Verfügung stehenden und für die Immobilie geeigneten Konzepten ein für sie Passendes aus. Die Stadt Aachen mietet die Räume als Hauptmieterin an und untervermietet das Lokal vergünstigt an die neuen Nutzer*innen. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit unterstützen wir Sie gerne bei der Verhandlung der neuen Mietkonditionen mit dem bzw. der Eigentümer*in, wenn Sie das Ladenlokal weiter anmieten möchten.

Wichtig: Die Anmietung findet erst statt, wenn sich Interessent*innen auf die Lokale melden und die Konzepte mit den Vorstellungen der Eigentümer*innen zusammenpassen.

Wie kann man als Eigentümer*in mitmachen?
Auch Eigentümer*innen sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden, wenn sich ihr Lokal im Fokusbereich befindet. Gerne klären wir, ob und unter welchen Bedingungen das eigene Lokale in die Aktion aufgenommen werden kann.Bitte nutzen Sie für die Meldung Ihres Ladenlokals unseren Leerstandsmelder.

In diesen können Sie selbstverständlich auch Ladenlokale eintragen, die nicht im Fokusbereich liegen. Über den Leerstands- und Gesuchsmelder werden Angebot und Nachfrage bestmöglich übereinandergelegt mit dem Ziel Leerstände schnell neu zu beleben bzw. diesen vorzubeugen.

Ihre Ansprechpartner*innen
Das Programm und die Vermittlungen werden begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02).

Herbert Kuck Unternehmensförderung
Tel.: +49 241 432-7612
herbert.kuck@mail.aachen.de

Jalina Maaßen Unternehmensförderung
Tel.: +49 241 432-7653
jalina.maassen@mail.aachen.de

Geförderet durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRWLogo Förderprogramm

Kontakt

Fachbereich
Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa

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