Stadt Aachen

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Aachener Festbrennstoffverordnung

Aachen setzt auf saubere Öfen

Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist eine Maßnahme im Luftreinhalteplan der Stadt.

Viele Altöfen verursachen eine hohe Staub- und Kohlenstoffmonoxid- Belastung der Luft, durch Nachrüstung oder Austausch solcher Anlagen soll die Luftqualität in Aachen zukünftig deutlich besser werden.

Seit dem 9. Oktober 2010 ist die Aachener Festbrennstoffverordnung in Kraft. Öfen mit einer Nennwärmeleistung von 4 bis 15 Kilowatt müssen folgende Grenzwerte einhalten:

Neuanlagen
40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenstoffmonoxid

Anlagen im Bestand
75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenstoffmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014

Förderprogramm der Stadt Aachen

In Verbindung mit der Festbrennstoffverordnung gibt es ein Förderprogramm.
Der Austausch eines alten gegen einen neuen Ofen, die Nachrüstung einer Filteranlage und die Stilllegung des bestehenden Ofens werden gefördert. Die maximale Förderhöhe „Alt gegen Neu“  beträgt 250 Euro. Die Förderung der Stilllegung erfolgt durch einen Festbetrag von 50 Euro und der Filtereinbau wird mit maximal 500 Euro bezuschusst.

Den Antrag reichen Sie bitte bei altbau plus, AachenMünchener-Platz 5, 52064 Aachen, ein.

Bitte achten Sie darauf, dass wegen der Kofinanzierung des Landes mit der Umsetzung der Maßnahme vor Antragstellung NOCH NICHT begonnen werden darf!

Wichtige Fristen für das Förderprogramm:

  • Antragstellung: VOR Beginn / Beauftragung der Maßnahme
  • bis spätestens 15. April  2012
    (Eingang vollständiger Antragsunterlagen)
  • Umsetzung der Maßnahme: bis spätestens 15. Mai 2012
    (Eingang Verwendungsnachweise)

Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung bei der Antragsstellung oder beantworten Fragen zur Festbrennstoffverordnung.

Beratung zur Feuerstätte bekommen Sie bei der Schornsteinfegerinnung oder bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger

www.schornsteinfegerinnung-aachen.de

Antragsunterlagen hier herunterladen

Text der Festbrennstoffverordnung

Antragsformular (PDF) - VOR Beginn der Maßnahme einreichen

Text der Förderrichtlinie (PDF)

Einverständniserklärung zum Datenschutz (PDF)

Verpflichtungserklärung zur Nachrüstung (PDF)

Verpflichtungserklärung zum Austausch (PDF)

Verpflichtungserklärung zur sofortigen Stilllegung (PDF)

Filterliste (PDF)

Weiter Infos

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr: 10 - 13.00 Uhr
Di, Do: 14 - 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Team und Ansprechpartner

siehe hier

Mitglieder und Vorstand

siehe hier

Über altbau plus

siehe hier

Termine

Sanierungstreffs 2012 (PDF)

Veranstaltungskalender 2012 (PDF)

 

 

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