Sondernutzung

Genehmigung von Straßenfesten, Bauzäunen, Containern und ähnlichem im öffentlichen Straßenraum.

Zum öffentlichen Straßenverkehrsraum gehören Straßen, Parkplätze, Gehwege und Fußgängerzonen im gesamten Stadtgebiet.

Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Bauzaunes, Containers oder ähnlichem für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, reicht ein formloser Antrag mit Angaben des Zeitraumes, Art der Nutzung, Standort unter Beifügung evtl. Lagepläne aus. Sollten Sie Fragen haben, geben wir gerne Auskunft. Auch Auskünfte über die Höhe der Gebühren für die Straßenraumnutzung geben wir Ihnen gerne telefonisch.

Rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Sondernutzungen ist die städtische Sondernutzungssatzung, in deren Anlage auch die Gebühren festgelegt sind.

Zuständig für die folgenden Fälle sind die Bezirksämter und für den Bezirk Aachen-Mitte der Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Außendienste und Sondernutzungen/Großveranstaltungen:

  • Informationsstände
  • Bauzäune
  • Veranstaltungen wie z. B. Straßenfeste
  • Container
  • Baugerüste
  • Mobiltoiletten
  • Passantenstopper
  • Wahlwerbung bzw. Wahlplakate

Für die folgenden Fälle ist stadtweit der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen zuständig:

  • Straßenausschank
  • Verträge für Überbauungen
  • Abgrabungen
  • Lichtschächte usw.

Hinweis: Wenn Sie eine Veranstaltung oder ähnliches in einer öffentlichen Grünanlage durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Immobilienmanagement

Genehmigung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum

Wer eine Zufahrt zu seinem Privatgrundstück einrichten möchte, muss einiges beachten. Grundvoraussetzung für die Zufahrt ist eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin. Diese muss vom Fachbereich Mobilität und Verkehr, Abt. 400 genehmigt werden.

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