Bäume sind wertvolle Schattenspender, sie reinigen die Luft, speichern Kohlendioxid und setzen Sauerstoff frei. Die Aachener Baumschutzsatzung schützt Bäume, die eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Fällungen oder Eingriffe in Kronen oder Wurzelbereiche müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und genehmigt werden. Verstöße (d.h. Eingriffe ohne Genehmigung) können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Naturdenkmale
Sie stellen außergewöhnliche und natürlich entstandene Landschaftselemente dar, die unter Naturschutz stehen. Oft nur ein einzelner Baum, aber auch prägnante Felsformationen oder komplette Flächen bis zu einer Größe von fünf Hektar, ein Park etwa. In Aachen sind es vor allem ganz besondere Bäume wie die Forster Linde, eine Winterlinde, der Riesenmammutbaum im Stadtgarten an der Passstraße oder die eindrucksvolle Platane am Abteiplatz in Burtscheid.

Aber auch hervorstechende Baumgruppen haben den Rang von Naturdenkmalen, etwa die Stieleichenallee am Heyder Feldweg in Horbach oder die Hainbuchengruppe auf dem Friedhof Schildchensweg in Kornelimünster, die im Volksmund auch "Huldigungsthron" genannt wird. Hier sollen Feierlichkeiten zum Treueschwur für den jeweils neuen Abt der Abtei Kornelimünster stattgefunden haben.
Ein außergewöhnlicher Baum hat es in Aachen nicht nur zum Naturdenkmal gebracht, sondern sogar zum Nationalerbe-Baum: Die Esskastanie in Vaalserquartier, an der Ecke Schildstraße und Alte Vaalser Straße, die auf rund 450 Jahre geschätzt wird, einen Stammumfang von 8,04 Metern in einer Höhe von 1,3 Metern aufweist und 18 Meter hoch ist, ist einer von angepeilt nur 100 Bäumen in ganz Deutschland, die in eine Liste von besonders schützenswerten Nationalerbe-Bäumen aufgenommen wurde.