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Vaalser Straße / Neuenhofer Weg I.Änderung BP Nr. 998

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Aktuell: --

Überblick

Projekt: Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998
Lage: Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Grundstück Neuenhofer Weg 3 und dem Parkplatz der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg
Größe: 1,5 ha.
Geplante Nutzung: Gewerbe, medizintechnische Produktionsstätte (Erweiterungsbau: Anpassung maximaler Gebäudehöhen)

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Beratungstermin Planungsausschuss: 19.01.2023
Öffentliche Auslegung: 06.02.2023 bis 07.03.2023

Erläuterungen zur Planung

Mit der I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 soll Planungsrecht für die Anpassung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen in einem Teilbereich der baulichen Erweiterung des Gewerbebaus (BP Nr. 998) an der Vaalser Straße geschaffen werden. Hintergrund ist die langfristige Aufrechterhaltung und Qualitätssicherung der betrieblichen und produktionstechnischen Abläufe des ansässigen medizintechnischen Unternehmens.

 

Hinweis bei öffentlicher Auslegung:
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Internet (Standard):
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. 

Zusatzhinweis Internet bei öffentlicher Auslegung:
Rechtlich maßgebend sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen am Ort der Offenlage.