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Inhalt



Roermonder Straße / Rütscher Straße - BP 992

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Aktuell: --

Überblick

Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 nach § 13a BauGB - Roermonder Straße / Rütscher Straße -
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Roermonder Straße und Grünfläche Rütscher Straße
Größe: 0,6 ha.
Geplante Nutzung: Wohnen

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 07.04.2022
Öffentliche Auslegung: 16.05.2022 - 17.06.2022 (Ausstellung der Planung)

Erläuterungen zur Planung

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohnquartiers für unterschiedliche Nutzergruppen mit einem 30%-igen Anteil öffentlich gefördertem Wohnungsbau. An der Roermonder Straße sind 43 geförderte und 30 frei finanzierte Wohneinheiten, im Bereich der Häuser am Park sind insgesamt 60 Wohneinheiten geplant sowie eine Hausgruppe mit sechs Einfamilienhäusern. Die Gebäude werden dabei so entwickelt, dass sie sich in die Höhensituation der umgebenden Bestandsbebauung einfügen. Mit der zukünftigen rückwärtigen Bebauung sollen Sichtbezüge auf die nordöstlich angrenzende Grünanlage soweit wie möglich gewahrt und die hinreichende Durchlüftung gewährleistet werden. Weiterhin ist ein Ausbau des vorhandenen öffentlichen Weges als Fuß-/Radweg vorgesehen.

 

Hinweis bei öffentlicher Auslegung:
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Internet (Standard):
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. 

Zusatzhinweis Internet bei öffentlicher Auslegung:
Rechtlich maßgebend sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen am Ort der Offenlage. Sofern der Planung Gutachten zu Grunde liegen, sind diese nicht im Internet einsehbar sondern ausschließlich als Originalunterlagen am Ort der Offenlage.