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Inhalt



Branderhofer Weg/Am Römerhof BP Nr. 956

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Aktuell: --

Überblick

Projekt: BP Nr. 956 Bebauungsplan gem. § 13a BauGB -Branderhofer Weg / Am Römerhof- 
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, In den Zwanzigmorgen, Am Römerhof und Am Branderhof
Größe: 1,17 ha.
Geplante Nutzung: Wohnen | Nachbarschafts- und Begegnungszentrum

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 08.12.2022
Öffentliche Auslegung: 16.01.2023 - 17.02.2023 (Ausstellung der Planung)

Erläuterungen zur Planung

Mit der Entwicklung eines Wohngebietes auf dem Areal rund um das Gut Branderhof soll eine innerstädtische Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Es soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der auf den Freiflächen im Plangebiet Planungsrecht für Wohnungsbau schafft. Dabei soll das Gut Branderhof durch Sichtachsen und genügend Abstand der Neubebauung als denkmalgeschütztes Gebäude ausreichend freigestellt werden, um seine identitätsstiftende Wirkung zu bewahren.

Die Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau und die damit einhergehende Nachverdichtung / Wiedernutzbarmachung der Freifläche sollen dazu beitragen, den hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Aachen decken zu können und eine bedarfsgerechte Durchmischung für die verschiedensten Zielgruppen sicher zu stellen. Aus diesem Grund soll Geschosswohnungsbau als freifinanzierter und öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen.

Für die Umsetzung dieser Ziele soll neben der Vergabe der Grundstücke über Erbbaurechtsverträge an Baugruppen ein Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag aufgestellt werden. 

 

Internet (Standard):
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. 

Zusatzhinweis Internet bei öffentlicher Auslegung:
Rechtlich maßgebend sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen am Ort der Offenlage.