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Beurlaubung

Beurlaubung

Eine Möglichkeit, sich dem Neugeborenen zu widmen, ist die Beurlaubung vom Studium. Vorteil der Beurlaubung ist, dass die Urlaubssemester nicht auf die Fachstudiensemesterzahl angerechnet werden. So verlängert sich der BAföG-Bewilligungszeitraum entsprechend. Allerdings ruht dieser während der Zeit der Beurlaubung. Hat man also für den Beurlaubungszeitraum BAföG-Zahlungen erhalten, so sind diese zurückzuerstatten. Das finanzielle Loch kann mit Arbeitslosengeld II gestopft werden, auf das man nun auch als Studierender Anspruch hat. Dies sollte auf jeden Fall beantragt werden, da die Krankenversicherungspflicht nicht mit der Beurlaubung entfällt. Für den Zeitraum der Beurlaubung ist man von der Beitragspflicht befreit. Im § 48 Abs.5 Hochschulgesetz NRW ist geregelt, wer Studien- und Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters erbringen darf. Hierzu zählen Urlaubssemester aufgrund von Kindererziehung im Sinne des $ 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Beurlaubung RWTH Aachen

Was es in Sachen Beurlaubung bei der RWTH zu beachten gibt, erfährt man unter: www.rwth-aachen.de (Beurlaubung)

Beurlaubung FH Aachen

Während einer Beurlaubung wegen Pflege und Erziehung von Kindern können Studierende Lehrveranstaltungen besuchen und an Klausuren teilnehmen. Der Antrag auf Beurlaubung muss jeweils in der Rückmeldezeit erfolgen, fürs Sommersemester bis ca. Mitte März und für das Wintersemester bis ca. Mitte September. Die genauen Fristen werden vom Studierendensekretariat bekanntgegeben (Infos zu den Fristen).
Hier findet man den Antrag auf Beurlaubung.

Beurlaubung KatHO NRW

Informationen zum Thema findet man auf der Webseite der KathHO unter: www.katho-nrw.de

Beurlaubung Hochschule für Musik und Tanz Köln

Auskunft erhält man im Studiensekretariat. Kontaktdaten und Öffnungszeiten findet man unter: www.hfmt-koeln.de

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