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Häufig gestellte Fragen



 

Parken während der Trauung (Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO im Rahmen der Trauung)  

Allgemeine Informationen
Sofern Sie anlässlich einer Trauung mit einem Fahrzeug im Bereich des Aachener Marktes (Rathaus), in der Krämerstraße (Standesamt) oder am Hühnermarkt (Couven-Museum) parken möchten, beantragen Sie bitte vorab eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone. Es wird nur eine Aus-nahmegenehmigung pro Trauung erteilt.  

Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €. Bitte bezahlen Sie per Überweisung unter dem genannten Kassenzeichen in der Ausnahmengenehmi-gung. Sie erhalten keine separate Rechnung!  

Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung möglichst zwei Wochen vor Ihrer Trauung.  

Anträge
Das benötigte Antragsformular erhalten Sie hier

Den ausgefüllten Antrag können Sie zurückmailen an: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de  oder per Post versenden. 

Die Ausnahmegenehmigung wird im Original benötigt, die Sie auf dem Postweg erhalten oder persönlich in der Stadtverwaltung abholen können. 

Ansprechpartnerin:
Frau Mauntz FB 61/400 - Straßenverkehrsbehörde
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
4. Etage, Zimmer 406
Tel.: *49-(0)241-4326184
email: birgit.mauntz@mail.aachen.de  

Was Sie sonst noch wissen sollten
Die Ausnahmegenehmigung ist für den Tag und Uhrzeit der Trauung auf 1,5 Stunden befristet (30 Minuten vor der Trauung und 60 Minuten ab Beginn der Trauung). 

Die Ausnahmegenehmigung ist gut sichtbar für die Überwachungskräfte hinter die Windschutzscheibe des Brautfahrzeuges zu legen.  

Das Adressfeld können Sie bei Bedarf abdecken, achten Sie aber bitte darauf, dass das Kassenzeichen und das Aktenzeichen noch erkennbar sind.