Soforthilfe für Überschwemmungsopfer aus Einzelhandel, Gastronomie und sonstiges Gewerbe und Wiederaufbauhilfe des Landes NRW
Die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli hinterließ auch in Aachen und der Region enorme Schäden.
Nach der langen Zeit der coronabedingten Schließung des Einzelhandels und der Gastronomie bedeutete dies eine zusätzliche Belastung für viele Gewerbetreibende, die Opfer der Flut wurden.
Die Stadt Aachen reagierte schnell mit einem Soforthilfepaket. Auch das Land NRW stellte Gelder für Betroffene zur Verfügung. Die städtische Wirtschaftsförderung richtete eine Beratungshotline für Gewerbetreibende ein und kümmerte sich um die eingehenden Anträge auf Soforthilfe und eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung.
Insgesamt gingen letztes Jahr im Rahmen der Soforthilfen für die Betroffenen des Hochwassers 58 Anträge ein. Es wurden 290.000 € innerhalb kürzester Zeit ausgezahlt. Für viele Gewerbetreibende war dies eine große Unterstützung.
Aktuell können Sie noch bis zum 30.06.2023 im Rahmen der Wiederaufbauhilfe des Landes NRW Unterstützung beantragen.
Diese Hilfen laufen über die jeweiligen berufsständischen Körperschaften der Unternehmen ab (IHK, HWK etc.). Diese beraten bei der Antragsstellung und geben auch ein erstes Votum ab. Anschließend beantragen Sie Unterstützung online.
IHK: 0241 44600.
HWK: 0241 471 129
Gerne helfen wir Ihnen auch weiter, wenn Sie noch Fragen haben unter der 0241 4327670.
Weitere Infos zur Wideraufbauhilfe finden Sie hier: https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe