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Wie sehen Fahrradstraßen aus?

Fahrradstraßen in Aachen sollen durch die Art der Gestaltung eine eindeutige einheitliche Erkennbarkeit aufweisen und eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Hierzu wurden im Herbst 2018 Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen beschlossen:

  • Im Regelfall soll in Fahrradstraßen der Kfz-Verkehr auch weiterhin möglich sein. Zur Ermöglichung einer möglichst konfliktfreien Interaktion der Verkehrsteilnehmer auf einer Fahrradstraße werden Mindestbreiten vorgesehen. Die Optimalbreite der Fahrgasse einer Fahrradstraße beträgt 4,50 m.
  • Die Fahrradstraßen erhalten rechts und links der Fahrgasse eine unterbrochene Breitstrichlinie (25 cm). Dieser grenzt zugleich den Sicherheitsraum zu parkenden Kraftfahrzeugen ab (in der Regel 0,75 m entsprechend der ERA 2010). Sie darf überfahren werden.
  • Zusätzlich machen punktuelle Markierungselemente die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass sie sich auf einer Fahrradstraße befinden und der Radfahrer dort bevorrechtigt ist. Hierzu kommen zum  Einsatz:
  • Piktogrammmarkierung mit Sinnbild „VZ 244.1 Fahrradstraße“ am Beginn einer Fahrradstraße zur Verdeutlichung der Verkehrsform.
  • Piktogrammmarkierung mit Sinnbild Radfahrer und Richtungspfeilen zur Verdeutlichung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Kreuzungen sowie wiederkehrend in regelmäßigen Abständen.
  • Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Erschließungsstraßen Vorfahrt erhalten. Dies wird im Einzelfall entschieden. In diesen Fällen wird die Fahrbahn zwischen den Breitstrichen im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich flächig rot eingefärbt und mit einer Piktogrammmarkierung versehen. In besonderen Fällen können Aufpflasterungen hinzukommen.
  • Es bedarf stets einer Prüfung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung.

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Einige Eindrücke von der neuen Fahrradstraße in der Kleebachstraße in Eilendorf © Stadt Aachen