Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Tiere gerissen oder verletzt: was nun?

Nutztierrisse, Entschädigungen und Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz – Zuständigkeiten und Ansprechpartner/innen

Da die Stadt Aachen in der Pufferzone eines offiziellen Wolfsgebietes liegt, können Zuwendungen für Präventions- und Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf gewährt werden, für die seit dem 1. Januar 2022 der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig ist.

Nutztierrisse und Entschädigungen

Sofern Sie einen Nutztierriss feststellen, informieren Sie innerhalb von 24 Stunden die zuständigen Wolfsberater/innen. Eine Liste der für Aachen verantwortlichen Wolfsberater*innen kann hier eingesehen werden: Wolfsberater*innen.

Die Wolfsberater/innen leiten Hinweise auf Übergriffe von Wölfen auf Haus- und Nutztiere sofort an die Kreisordnungsbehörde sowie die zuständige örtliche Ordnungsbehörde der Stadt/Gemeinde und an das LANUV weiter, dokumentieren die Fundumstände und die äußeren Verletzungen von getöteten oder verletzten Haus- und Nutztieren mit Zustimmung des Tierhalters und erstellen die Dokumentation nach den Vorgaben des LANUV. Alternativ kann auch das LANUV kontaktiert werden:

Werktags: 02361 3050,

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: 0201 714488

Im Gegensatz zu einem offiziellen Wolfsgebiet, können in einer Pufferzone Entschädigungen auch gewährt werden, ohne das vorherige Präventionsmaßnahmen ergriffen worden sind. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen:

a) für den Schaden, der grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme der Halterin oder des Halters dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) oder einer oder einem vom LANUV bestellten regionalen Wolfsberaterin oder Wolfsberater zu melden ist, ist eine amtliche Rissprotokollierung erfolgt,

b) bei einer amtlichen Feststellung, die durch das LANUV erfolgt, der Wolf eindeutig als Verursacher festgestellt wurde oder mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann sowie

c) eine amtliche Wertermittlung durch die zuständige Stelle erfolgt ist.

Entschädigungszahlungen, sog. Billigkeitsleistungen können zu 100% für den amtlich ermittelten Marktwert der durch den Wolf direkt getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde) sowie der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde) sowie der Verluste durch Verwerfen (Tot- und Fehlgeburten), die Ausgaben für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich Ausgaben für tierärztliche Bestätigungen und der Medikamente, Sachschäden, die durch einen Wolfsübergriff an Zäunen und Schutzvorrichtungen entstanden sind, die Ausgaben für die Untersuchung von tot aufgefundenen Nutz- und Haustieren durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt sowie die Ausgaben für die Gebühren der Tierwertermittlung gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/entschaedigung.htm

Präventionsmaßnahmen

Durch die Lage der Stadt Aachen in einer Pufferzone können Herdenschutzmaßnahmen zu 100% finanziert werden. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig. Herdenschutzmaßnahmen können Ausgaben zur Sicherung von Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild durch Anschaffung beziehungsweise Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen nebst Zubehör (insbesondere Weidezaungerät und Akku) sowie Ausgaben zur Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden (zum Beispiel Pyrenäen-Berghund oder Maremmano-Abruzzese).

Auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer sind ausführliche Informationen zum Antragsverfahren zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es offizielle Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten können.

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm