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Umgebungslärm nach der EU-Richtlinie

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, Link), der die EU-weit gültige Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist die Kommune aufgefordert, auf Grundlage der Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan Aachen für die am stärksten betroffenen Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet zu erarbeiten. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Aachen enthält verschiedene Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zum Schutz der Bürger*innen.

Aachener Lärmkarten

Aachener Lärmaktionsplan

   

Weiterführende Links

Umgebungslärm in NRW

Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes