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Regenwasser



 

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Foto: Einfachste Form einer Versickerungsanlage nach starkem Niederschlag 2010 vor der Beseitigung der Anlage

Wissenswertes

Regenwasser soll möglichst auf dem eigenen Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden. Die ungezielte Einleitung von Regenwasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser stellt keine Gewässerbenutzung im wasserrechtlichen Sinne dar. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für die Flächenversickerung deshalb nicht erforderlich.

Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser nennt man Niederschlagswasser und fällt wasserrechtlich unter dem Oberbegriff Abwasser. Für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist in Aachen die Stadt Aachen (Abwasserbeseitigungspflichtig) als Gemeinde grundsätzlich verantwortlich. Die Abwasserbeseitigungspflicht kann auf den Grundstückseigentümer übertragen werden, wenn er auf dem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Beseitigung/Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer/Grundwasser nachweist. Für die Beseitigung von Regenwasser kommen vor allem folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Flächenversickerung über die Fläche und belebte Bodenzone
  • Muldenversickerung über die belebte Bodenzone der Mulde
  • Mulden-Rigolenversickerung
  • Rigolen-/Rohrrigolenversickerung
  • Einleitung in ein Gewässer  

Für die Versickerung sowie für die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen zu beantragen. Bei Versickerungsanlagen ist insbesondere ein entsprechendes Bodengutachten erforderlich, das eine Versickerungsfähigkeit nachweist. In Aachen ist in vielen Bereichen aufgrund der für eine ordnungsgemäße Versickerung ungünstigen geologischen Verhältnisse keine Versickerungsfähigkeit gegeben.

Verschmutztes Niederschlagswasser, z.B. von Parkplätzen, Straßen oder Gewerbegebieten, ist vor der Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer zu behandeln. Eine entsprechende Niederschlagswasserbehandlungsanlage (z.B. Regenklärbecken, Retentionsbodenfilterbecken) bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.


Pläne

Eine Karte von Flächen, auf denen man nicht ordnungsgemäß versickern kann, ist auf der Homepage im Online-Geoinformationssystem einsehbar.

Hier geht es zum Geodatenportal der Stadt Aachen mehr...


Zuständige Behörde

  • Erlaubnisbehörde für die Einleitung des Regenwassers in ein Gewässer/Grundwasser: Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
  • Genehmigungsbehörde für den Bau und Betrieb von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen: Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen

(Der Name und die Telefonnummer Ihres direkten Ansprechpartners ist am Ende der nachfolgenden Merkblätter zu finden!)


Unterlagen zur Einleitung von Niederschlagwasser

Niederschlagswassereinleitung in ein Gewässer (Merkblatt)

Niederschlagswassereinleitung in ein Gewässer (Antrag)

Niederschlagswassereinleitung in das Grundwasser (Merkblatt)

Niederschlagswassereinleitung in das Grundwasser (Antrag)