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Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Mit der Einführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) 1998, der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 1999 und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG NRW) im Jahr 2000 ist der Schutz von Böden und Bodenfunktionen gesetzlich geregelt. Die Unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig, insbesondere im vorsorgenden Bodenschutz.
Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Böden sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt, denn Schadstoffeinträge, Erosion, Verdichtung und Versiegelung verändern die Bodeneigenschaften und beeinträchtigen damit die Bodenfunktionen.
In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt des Bodenschutzes auf dem nachsorgenden Bodenschutz, d.h. der Untersuchung und Bewertung von Schadstoffbelastungen und der Sanierung von Altlasten. Zunehmend gewinnt der vorsorgende Bodenschutz an Bedeutung: Die immer noch anhaltende große Inanspruchnahme von Freiflächen ist einer der größten Belastungsfaktoren für das Schutzgut Boden.

 Zuständige Behörde in der Stadt Aachen ist die
 Fachbereich Klima und Umwelt – FB 36/502

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