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Seffenter Weg: Neue Schilder erläutern Verkehrsregelung

Die Stadt hat am Seffenter Weg neue Hinweisschilder aufgestellt. Mit ihnen will sie erklären, welche Verkehrsregelung in dieser Tempo-30-Zone gilt. Wer dort mit dem Fahrrad unterwegs und älter als zehn Jahre ist, muss die Straße benutzen.

Wer hier mit Autos, LKW und Bussen unterwegs ist, darf Radler*innen nur überholen, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter sichergestellt werden kann. Ansonsten darf nicht überholt werden. Die Verkehrsteilnehmer*innen müssen in der Tempo-30-Zone des Seffenter Wegs viel Rücksicht aufeinander nehmen. 

Die Stadt sieht sich zum Handeln gezwungen, weil sie festgestellt hat, dass immer noch sehr viele Radler*innen den heutigen breiten Gehweg in beiden Richtungen nutzen, der früher mal Platz für einen Radweg in zwei Richtungen und für Fußgänger*innen bot.

Die frühere separate Radverkehrsanlage im Seitenraum gibt es schon seit 2015 nicht mehr. Sie ist damals aufgegeben worden, weil es an den einmündenden Straßen zu vielen Unfällen zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen bekommen war. Diese Stellen wurden damals als sogenannte Unfallhäufungsstellen identifiziert.

Deshalb hatte sich die Unfallkommission eingehend mit der Situation am Seffenter Weg beschäftigt. Es wurden viele Maßnahmen zur Beschilderung und Markierung diskutiert und umgesetzt, die dem Schutz der Radfahrer*innen dienen. Schließlich entschied die Unfallkommission, den Seffenter Weg zwischen der Mies-van-der-Rohe-Straße und dem Kastanienweg in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln und so in die bereits damals bestehende Tempo-30-Zone in den Seitenstraßen auf der Hörn einzubeziehen.

Somit durften Radfahrende den Radweg im Seitenraum stadtauswärts in Richtung Kastanienweg nicht mehr benutzen. Radfahrende stadteinwärts hatten weiterhin die Wahl zwischen der Fahrt im Mischverkehr auf der Fahrbahn und der Nutzung des sogenannten anderen Radwegs (erkennbar durch rotes Pflaster) im Seitenraum.

Das rote Pflaster wurde schließlich im Dezember 2021 in den Einmündungen der Nebenanlage entfernt. Seither wird verdeutlicht, dass der Radverkehr zum Schutz vor Unfällen an den Einmündungen nur die Fahrbahn nutzen soll. Die Radverkehrsführung ist eindeutiger, wenn Radfahrer*innen in beiden Richtungen auf der Fahrbahn fahren müssen.

Eindeutige und für alle verständliche Lösungen tragen erfahrungsgemäß zur Verkehrssicherheit bei. Die gefährlichen Situationen an den Einmündungen konnten dadurch bereits entschärft werden. Außerdem werden dadurch Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr im Seitenraum vermieden. Die Verkehrssicherheit am Seffenter Weg ist also verbessert worden.

Das Motiv des Hinweisschilds, stadteinwärts:

seffenter_weg_verkehrsschild_stadteinwärts

Das Motiv des Hinweisschilds, stadtauswärts:

seffenter_weg_verkehrsschild_stadtauswärts

   

Herausgegeben am 27.02.2023

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