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Inhalt



allflex Folienveredelung GmbH Co.KG

Öffentliche Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der allflex Folienveredelung GmbH Co.KG, Kellershaustraße 22, 52078 Aachen vom 02.11.2015 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der dazugehörigen Trocknungsanlage unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln auf dem o. a.Grundstück durch

  1. die Änderung des Betriebes der Kaschiermaschine 1 durch den optionalen Einsatz von lösemittelhaltigen Klebern,
  2. Errichtung einer thermisch regenerativen Abluftreinigungsanlage (TRA 2) für die Behandlung der lösemittelhaltigen Abluft der Kaschiermaschine 1,
  3. Errichtung einer neuen Anlage zur Rüstmaterialreinigung einschließlich eines Anschlusses der lösemittelhaltigen Abluft dieser Anlage an die bestehende TRA 1,
  4. Errichtung einer neuen Destillieranlage zur Wiedergewinnung von Lösemitteln als Ersatz der bestehenden Anlage,

bekanntgegeben.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das Merkblatt "Beste verfügbare Techniken für die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“, Ausgabe August 2007.

Aachen, den 24.11.2015

Im Auftrag

gez. H Doum

 

Genehmigungsbescheid (PDF-Dokument)

Herausgegeben am 01.12.2015