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Wie ist der bisherige Umgang der Versicherungswirtschaft bei der Regulierung von Schadensfällen?

In der praktischen Umsetzung sind nach Information der Versicherungswirtschaft auch dort, wo bereits eine Rauchwarnmelderpflicht besteht, keine Einzelfälle bekannt, in denen eine Leistungskürzung (Sach- und Haftpflichtversicherungen) wegen fehlender oder nicht  betriebsbereiter Melder vorgenommen wurde.