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In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?

Die Gesetzlage gibt vor. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z.B. Einzimmerappartements, sind Schlafräume. Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach   nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen.

Grundsatz: Installieren Sie Rauchmelder immer da, wo Sie schlafen und weglaufen würden!

Darüber hinaus empfiehlt die Feuerwehr Aachen für einen umfassenden Schutz jeden Raum des Hauses mit einem Rauchmelder auszustatten.