Als Einwohner von Aachen können Sie nicht nur durch die Kommunalwahl die Entscheidungen von Rat und Verwaltung beeinflussen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Anregungen und Beschwerden im Bürgerforum
Sie können sich mit einer Anregung oder Beschwerde an den Stadtrat oder die zuständige Bezirksvertretung wenden. Am besten wenden Sie sich an das Bürgerforum, ein Ausschuss des Stadtrats, das sich mit den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Die Sitzungstermine sowie weitere Informationen zum Bürgerforum finden Sie hier.
Einwohnerantrag
Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein Anliegen direkt dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Als Einwohnerinnen und Einwohner gelten dabei Menschen ab 14 Jahre, die mindestens drei Monate in Aachen wohnen und gemeldet sind. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 8000 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern mitgetragen, d.h. unterschrieben werden, wenn er Belange der Stadt Aachen betrifft. Für die Stadtbezirke ist dies ein entsprechender Anteil der Wohnbevölkerung des Stadtbezirks. Weitere Informationen zum Einwohnerantrag gibt es bei der Gechäftsstelle Bürgerforum.
(siehe auch: Satzung über die Regelung des Verfahrens... (PDF))
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren können Sie den Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist auch möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen. Im Gegensatz zum Einwohnerantrag führt ein Bürgerbegehren, das nicht vom Rat gebilligt wird, zu einem Bürgerentscheid. Dieser hat innerhalb von drei Monaten stattzufinden. Die Kommune ist verpflichtet bei der Erstellung des Begehrens hilfreich zu sein.
Weitere Informationen zum Bürgerbegehren gibt es bei der Gechäftsstelle Bürgerforum
Einwohnerfragestunde
Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner reserviert. Die Einwohnerfragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Wie funktioniert‘s?
Stellt die Einwohnerin oder der Einwohner die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich innerhalb von drei Wochen schriftlich nachgeholt.
Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung nur dann mündlich beantwortet, wenn die oder der Fragenstellende anwesend ist.
Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit der Fragestellerin bzw. dem Fragensteller schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.
Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.
Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse.
Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Wenn der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder der Landschaftsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden, finden Bürgerbeteiligungen statt.
Die Mitglieder des Stadtrats ansprechen
Neben den beschriebenen Wegen können Sie natürlich auch einfach die Ratsmitglieder selbst ansprechen. Hier im Ratsinformationssystem finden Sie die Namen und Kontaktdaten.