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Inhalt



Freiraumkonzept

Vorhandene Grünräume befinden sich im Plangebiet des Campus West in Form eines Wäldchens im Norden sowie als Grünstrukturen in den Übergangsbereichen zum Außenring und zu den Grundstücken an der Süsterfeldstraße. Bei der Räumung des Plangebietes durch die DB  im Zuge der Flächenfreisetzung waren auch zahlreiche Bäume betroffen, die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Im Masterplan sind neue Grün- bzw. Freiräume ausschließlich innerhalb der geplanten Erschließungs- und Platzflächen vorgesehen. Das  Campusband wird durch Baumreihen und „Aktionsfelder“ differenziert gestaltet und bietet in Verbindung mit der großzügig dimensionierten Promenade ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität.

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Gestaltung Kongressplatz, FSW LA

Auch der Gestaltungsvorschlag für den Kongressplatz gewährleistet einen qualitätvollen Auftakt des Campus. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch den angrenzenden breiten Straßenraum und die angegliederte Nutzung eines Hochschulinstitutes eine Belebung des Platzes z.B. durch Außengastronomie erschwert wird. Die geplanten Fugen gliedern die Bebauung und schaffen über Treppen eine Wegeverbindung in den Campus. Sowohl beim Kongressplatz, als auch bei den Fugen liegt aufgrund des Höhenunterschiedes der Schwerpunkt in der Gestaltung von Treppen und begrünten, terrassierten Bereichen. Darüber hinaus sind weitere private Frei- und Platzräume am Ringlokcluster, neben den Clusterhochpunkten und am denkmalgeschützten Stellwerk geplant.

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Ausschnitt Grünkonzept,  FSW LA

Im Rahmen des Bebauungsplanes wurde ein Grünkonzept erarbeitet das die Gestaltung sowohl für die öffentlichen als auch privaten Freiräume vorgibt. Darüber hinaus ist die 2017 in Kraft getretene Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen mit Vorgaben zur Begrünung von Stellplatz- und Dachflächen anzuwenden.

Die privaten Freiräume der Cluster sollen öffentlich zugänglich sein. Die Qualitäten und Standards für die geplanten städtisch geprägten Freiräume mit Aufenthaltsqualität sind in einem Gestaltungshandbuch definiert und wurden über den städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt.