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Stadt Aachen Gebäudemanagement

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Photovoltaik-Anlage Hackländerstraße 1

Photovoltaik-Anlage Hackländerstraße 1

Beitrag zur Energiewende

Die Anlage dient der Selbstversorgung der Verwaltung
Auslöser:
Pachteinnahmen des Projektes "Sonne auf Aachener Gebäuden" ermöglichten die Umsetzung der PV-Anlage auf dem Dach des denkmalgeschützten Gebäudes Hackländerstraße 1. Der Strom wird zur Selbstversorgung der Verwaltung genutzt.

Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen geht erstmals einen neuen Weg. Auf dem Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1 am Hauptbahnhof wurde eine Photovoltaik-Anlage errichtet, deren Strom im Gebäude selbst genutzt wird.

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Das Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1: Die PV-Anlage ist von unten natürlich nicht zu sehen - dies war auch Bedingung der Denkmalpflege, da der gesamte Bau unter Denkmalschutz steht.

Die Investition:
Die Investition konnte aus den Pachteinnahmen des Projektes „Sonne für Aachener Gebäude aus den bereits früher verpachteten Dächern auf Verwaltungsgebäuden und Schulen zweckgebunden eingesetzt werden. So standen Mittel in Höhe von rund 40000 Euro für die neue Photovoltaik-Anlage zur Verfügung. Nach öffentlicher Ausschreibung wurde der Auftrag zur Errichtung der Anlage im Januar 2014 an eine Aachener Firma vergeben. Am 4. März 2014 ging sie in Betrieb.

Besonderheit der Anlage: Ost-West-Ausrichtung:
Eine Besonderheit der Anlage: „Die Solarmodule sind nicht wie üblich nach Süden ausgerichtet, sondern je zur Hälfte nach Osten und Westen, erläuterte Klaus Schavan, Leiter des Gebäudemanagement der Stadt Aachen. Das verhindere zwar ein wenig die grundsätzlich mögliche Stromproduktion. Dafür ist sie laut Schavan aber über den Tag gleichmäßiger verteilt. Das sei mit Blick auf den tatsächlichen Strombedarf im Haus durchaus sinnvoll. 

Wirtschaftlichkeit:
Die Stadt geht davon aus, dass durch die etwa 38000 Euro teure Anlage jährlich Stromkosten in Höhe von 3700 Euro eingespart werden können. Damit wäre sie in gut zehn Jahren abgezahlt. Anlagen dieser Art werden in der Regel 20 und mehr Jahre genutzt. Die Anlage kann also wirtschaftlich günstig betrieben werden. 

Dächer der Kommune für private  PV-Anlagen:
In der Vergangenheit wurde die Erzeugung von Solarstrom durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert.
Die Stadt Aachen bot wie viele andere Kommunen privaten Investoren die Dächer von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden zur Pacht an, so dass diese dort oben Photovoltaik-Anlagen errichten konnten, ohne dass die Stadt selbst investieren musste. Im Gegenzug erzielte die Stadt eine einmalige Pachtzahlung und leistete indirekt einen Beitrag zur Energiewende. Auch die Schulen nutzten die Anlagen, um im Unterricht das Bewusstsein für die erneuerbaren Energien zu wecken.

Ausblick:
Inzwischen ist die garantierte Einspeisevergütung für den Strom aus Solaranlagen drastisch abgesenkt worden von ursprünglich über 50 Cent auf nunmehr unter 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Trotz ebenfalls stark gesunkener Anlagenpreise ist das Interesse privater Investoren nur noch gering.

„Deshalb haben wir unsere Strategie ein wenig verändert, sagt Gisela Nacken, die zuständige Umweltdezernentin: „Wir wollen zeigen, dass eine Photovoltaikanlage auch dann sinnvoll sein kann, wenn Hauseigentümer sie nur für die Stromversorgung ihrer Gebäude einsetzen und nicht ins Stromnetz einspeisen. Dies müsse natürlich von Fall zu Fall betrachtet werden. Gisela Nacken ruft Bauherren und Architekten auf, „nach der jeweils technisch, wirtschaftlich und architektonisch besten Lösungen" zu suchen und umzusetzen.

Aachen, Mai 2014