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Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen

Durch die Erteilung von Arbeitsweisungen beziehungsweise Arbeitsauflagen wird deutlich, dass der Jugendliche allgemein erzieherisch gefördert werden soll. Sie sollen dem Jugendlichen die Chance sozialen Lernens vermitteln und ihm die Notwendigkeit begreiflich machen, für begangenes Unrecht einstehen zu müssen.

Momentan kann auf rund 100 Einsatzstellen zurückgegriffen werden, womit die Chance gegeben ist, einen Jugendlichen zeitnah zu einer justiziellen Entscheidung und in der Nähe seines sozialen Umfeldes zu vermitteln.
Derzeit werden von Jugendlichen in Aachen jährlich ca. 15.000 Stunden erbracht.

Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen können zum Beispiel erfolgen:

  • in Altenheimen: HauswirtschaftlicheTätigkeiten, Unterstützung bei Pflegediensten
  • in Behinderteneinrichtungen:Hilfsarbeiten in Küche und Garten, Pflegeaufgaben unter Anleitung
  • in Kindergärten: Instandsetzungsarbeiten, Betreuungsaufgaben unter Anleitung
  • bei Rettungsdiensten: Hilfsarbeiten, Mithilfe bei Kleidersammlungen etc.
  • in Sozial- und Pflegestationen:Unterstützung von Alten- und Krankenpflegern, Hausmeistertätigkeiten
  • bei Selbsthilfegruppen:Schulaufgaben- und Umzugshilfe, Hausmeistertätigkeiten
  • bei Sozialen Diensten der Pfarr- gemeinden: Mithilfe in Kleiderläden, Unterstützung bei Veranstaltungen etc.
  • in Schulen: Hausmeistertätigkeiten
  • auf Sport-, Spiel- und Zeltplätzen:Instandsetzungsarbeiten,Betreuungsaufgaben

Kontakt

Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen
Alfonsstraße 24
52070 Aachen
Tel.: 0241 9491-217
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