Zukunftsfonds
Der Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche der Stadt Aachen
Der Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche ist eine Initiative der Stadt Aachen zur unbürokratischen Unterstützung bedürftiger Familien und deren Kinder. Hieraus sollen Schulbücher, Schulranzen für Erstklässler, Klassenfahrten oder Mittagessen für Kinder bezahlt werden, deren Eltern das Geld nicht aufbringen können und keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Auch Erstausstattungen mit Babykleidung für junge alleinerziehende Mütter (soweit nicht Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen) oder Unterstützungen von bedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Ausstattung mit Mobiliar werden aus dem Fonds bestritten. Außerdem werden innovative Projekte bezuschusst.
Beantragung über Kita und Schule
Beantragt werden die Gelder über Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher.
Der Zukunftsfonds sieht seit dem 02.07.2019 gemäß Beschluss des Schulausschusses die Unterstützung in folgenden Situationen vor:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildung- und Teilhabepaket besteht.Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.
- Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 € werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 %gen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:
- zwischen den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
- den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern
- ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
Bei der Bezuschussung von „Schüleraustausche“ mit Aachener Partnerstädten“ werden folgende Kriterien angewendet:
- Jedes Kind / jeder Jugendliche wird mit der Hälfte der zuwendungsfähigen Summe gefördert.
- Unterstützt wird lediglich der Besuch einer Aachener Städtepartnerschaft im Ausland
- Das Antragsformular „Schüleraustausch“ wird von der Verwaltung vorgehalten. Es ist von der Schulleitung zu unterzeichnen.
- Der vom Förderverein bereitgestellte Betrag ist von diesem zu bestätigen.
- Nach Beendigung des Schüleraustausches sind die Ausgaben in einem Verwendungsnachweis mit Belegen zu bestätigen. Er wird von der Schulleitung unterzeichnet.
- Einen entsprechenden Vordruck für den Verwendungsnachweis stellt die Verwaltung zur Verfügung.