Befreiung von Zuzahlungen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich an den Kosten für die Gesundheitsversorgung beteiligen. Sie leisten beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente, häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfen. Ab einer bestimmten Belastungsgrenze werden Versicherte auf Antrag bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.