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Mutter-Kinder-Kur / Vater-Kind-Kur

Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Ein Rechtsanspruch auf eine Vorsorge-Maßnahme besteht, um

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • für pflegende Angehörige.

Infos

https://de.wikipedia.org/wiki/Mutter-Kind-Kur

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