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Inhalt



Planung der eigenen Anlage in acht Schritten

Wie jede Baumaßnahme sollte auch der Bau einer Photovoltaik-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage sorgfältig geplant werden. Für den Laien ist der Weg bis zur fertigen Anlage hier in 8 Schritten zusammengefasst. Wer weitere Beratung und Unterstützung sucht, sollte sich an eine der oben genannten Beratungsstellen wenden.

Die nachfolgenden Schritte gelten konkret für Photovoltaik-Anlagen. Sie sind aber analog auch auf solarthermische Anlagen anwendbar.

  

Schritt 1

Überprüfen Sie vor Ort die Ergebnisse der Solarberechnung für Ihr Dach

Mögliche Fehlerquellen bei der Berechnung im Solarkataster sind z. B. Verschattungen, etwa durch Lüftungsrohre, die vom Solardachkataster nicht erkannt wurden. Ebenso konnten z.B. Dachflächenfenster, die plan in die Dachfläche integriert sind, nicht erkannt werden. Sind solche Störungen vorhanden, ist zu prüfen, ob diese beseitigt werden können (eine Verlegung von Entlüftungen auf die andere Dachseite ist häufig leicht möglich) oder ob die für Photovoltaikmodule nutzbare Fläche dadurch verringert wird. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Fläche auch in Zukunft verschattungsfrei sein wird. Hier könnten schnell wachsende Bäume, geplante Erweiterungsgebäude oder geplante Nachbargebäude ein Problem darstellen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich! Beachten Sie bitte auch die rechtlichen Hinweise, insbesondere zur Baugenehmigung, siehe rechte Spalte.

  

Schritt 2

Überprüfen Sie den Zustand des Daches

Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebenserwartung aufweisen als die Photovoltaik-Anlage, die mindestens 20 Jahre laufen sollte. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, dann sollte diese zuerst durchgeführt werden. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage kann bei der Sanierung gleich berücksichtigt werden. Werden PV-Module in die Dachkonstruktion integriert, entfallen die Kosten für Ziegel bzw. statische Auslegung für Ziegel und Module.

  

Schritt 3

Fachberatung vor Ort

Nehmen Sie die in der rechten Spalte genannten Beratungsangebote (altbau plus, STAWAG, Verbraucherzentrale) wahr. Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird den Inhalt später ergänzen und weitere Dinge, wie zum Beispiel die Statik des Daches prüfen und mit Ihnen erneut ein ausführliches Beratungsgespräch führen.

   

Schritt 4

Finden Sie kompetente Installateure für Solarstromanlagen

Sie können auf die örtlichen Handwerksbetriebe zugreifen, die bereits Erfahrungen mit der Installation von Solaranlagen haben. In Aachen sind  qualifizierte Betriebe teilweise als Energieeffizienzfachbetriebe ausgezeichnet. Diese und andere Betriebe, die Solaranlagen installieren, können Sie bei altbau plus erfahren. www.altbauplus.de

  

Schritt 5

Angebote einholen

Um vergleichen zu können, sollten Sie mehrere detaillierte Angebote einholen. Unverständliches sollten Sie sich grundsätzlich erläutern lassen. Prüfen Sie alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall lassen Sie noch einen unabhängigen Berater, z.B. von altbau plus, drüberschauen.

  

Schritt 6

Finanzierung sicherstellen

Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Bei der Finanzierung sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Sprechen Sie mit Ihrer Bank sowie Ihrem Steuerberater.

  

Schritt 7

Auftrag vergeben

Bei der Vergabe des Auftrages sollten Sie auf die Zahlungsmodalitäten achten und sich immer auf das Angebot beziehen. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und /oder dem spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme getroffen haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er die Anmeldung der Anlage bei der Regionetz GmbH und der Bundesnetzagentur für Sie erledigt. Lassen sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine Leistungsgarantie geben, die sich an der Lage der Anlage und an vergleichbaren Anlagen in der Region orientiert. Hilfreich ist hierzu ein Blick in die Ertragsdatenbank des Solarenergiefördervereins.

  

Schritt 8

Inbetriebnahme / Betrieb der Anlage

Ihr Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahme-Protokoll, in dem auch der Zählerstand ihres Einspeisezählers festgehalten wird. Von nun an sind Sie Stromproduzent!

Die Regionetz GmbH wird Ihnen als örtlicher Netzbetreiber den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie Ihrer Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil Ihres Gebäudes anzeigen, damit Sie z. B. bei Sturmschäden abgesichert sind. Auch in Ihrer nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert ggf. Ihre Steuerlast.

Die Solarstromerzeugung stellt rechtlich eine unternehmerische Tätigkeit dar. Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes stellt aber grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit dar, braucht also nicht angemeldet zu werden. Für die Gewerbeanmeldung entscheidend ist, ob der Betrieb der Anlage dem für ein Gewerbe typischen nachhaltigen Gewinnstreben dient. Bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf eigenen, betrieblich genutzten Gebäuden (z.B. bei großen landwirtschaftlichen Betrieben) könnte eine Gewerbeanzeige erforderlich sein, wenn die Gewinne relativ hoch sind. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf fremd genutztem Gelände ist als selbständiges Gewerbe anzuzeigen.  Die Gewerbeanzeige ist nicht ausschlaggebend für die Vorsteuerabzugsberechtigung des Anlagenbetreibers. Im Steuerrecht ist der Gewerbebegriff nicht gleich definiert wie im Finanzrecht.

  

  

 

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Weiterführendes

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt
0241/432-36705

solar@mail.aachen.de