Stadt Aachen
Bitte beachten:
Die momentan noch laufenden Energiesparmaßnahmen der Stadt Aachen laufen im April aus. Die Wassertemperatur wird in allen Schimmhallen bereits ab dem 1. April erhöht. Weitere Maßnahmen enden spätestens mit dem Auslaufen der Energiesparverordnung des Bundes am 15. April 2023. Weitere Infos finden Sie hier.
Verwaltungsgebäude
Die Heizperiode für städtische Gebäude wird mit dem Ende der Herbstferien am 17. Oktober 2022 starten und bis zum Beginn der Osterferien andauern. Bislang begann die Heizperiode bereits am 1. Oktober. Die Temperaturen in geheizten Räumen, also Büros, Kantinen, Umkleiden, Museen, Besprechungsräumen und vergleichbaren Nutzungen werden entsprechend der Verordnung der Bundesregierung von 21 Grad auf 19 Grad Celsius reduziert. Für Flure und Durchgangsräume gelten dann 10 Grad als Standard. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Verwaltungsgebäude, wo möglich, geschlossen und wird die Temperatur in der Zeit auf 10 bis 12 Grad reduziert. Die Abschaltung der Klein-Blockheizkraftwerke in städtischen Gebäuden trägt ebenfalls wirksam dazu bei, Gas zu sparen.
Schwimmhallen
In den Schwimmbecken ist die Temperatur auf 26 Grad gesenkt. In Lehrschwimmbecken sind die Temperaturen allerdings nur geringfügig von 32 Grad auf 30 Grad gesenkt.
Die Stadt Aachen hat beschlossen, ab Mittwoch, 8. Februar, die Wassertemperaturen in der Schwimmhalle Süd, dem vor allen bei Familien mit kleinen Kindern beliebten Bad, in allen Becken wieder auf die Werte vor den Energiesparmaßnahmen zu setzen, auch, wenn es noch weiterhin gilt Energie einzusparen. Konkret heißt das: Der bei den Kleinsten so beliebte Bachlauf und das Lehrschwimmbecken werden auf 32 Grad und das Schwimmerbecken auf 28 Grad Celsius beheizt.
Damit kommt man vor allem den Familien entgegen, die vielfach den Wunsch bei der Stadt geäußert hatten – auch mit Blick auf die wichtige Wassergewöhnung der Kleinen und Kleinsten.
Ausnahmen für KiTas, Schulen und Pflegeeinrichtungen
Ausnahmen bei den Temperatur- und Heizregelungen gibt es für Kinder und Pflegebedürftige. So bleiben Schulen, KiTas medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen auf dem bisherigen Niveau beheizt. Ausnahme sind darüber hinaus Therapiebecken und solche mit einem Schwerpunkt für Menschen mit Behinderung.
Denkmäler
Mit der Verordnung des Bundes werden seit dem 1. September 2022 historische Gebäude außer zu besonderen Anlässen - Kulturveranstaltungen und Volksfeste - grundsätzlich nicht mehr beleuchtet.
Werbeanlagen
Werbeanlagen dürfen im Zeitraum zwischen 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden. Ausnahmen gelten, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und als Notbeleuchtung erforderlich ist oder wenn
- sie während Öffnungszeiten auf Gewerbe und Berufe am selben Ort hinweisen
- sie während Sport- und Kulturveranstaltungen betrieben werden
Es gilt dazu eine Ausnahmeregelung zur Vermeidung von technischen Schäden an den Werbeanlagen.