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Neue Schul- und Schulgeldordnung

ab 01.08.2022

Am 30. März dieses Jahres beschloss der Rat der Stadt Aachen eine neue Schul- und Schulgeldordnung für die Musikschule. Um die wirtschaftliche Grundlage der Musikschule sicherzustellen, ist angesichts deutlich gestiegener Kosten und der lang zurückliegenden letzten Anpassung ein vergleichsweise großer Schritt bei der Neubemessung des Schulgelds notwendig geworden. Außer gestiegenen Tarifen enthält die Neufassung viele weitere Änderungen. Eine deutliche Verbesserungen für unsere Schüler*innen ergibt sich aus der Überarbeitung des Ermäßigungssystems.

Voraussichtlich Ende Mai erhalten alle Zahlungspflichtigen eine geänderte Jahresrechnung für das ab dem 1.8.22 fällige Schulgeld.

Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 1.8.2022:

Kombinierbarkeit von Ermäßigungen und Mehrfächerermäßigung
Grundsätzlich neu ist die Kombinierbarkeit verschiedener Ermäßigungsarten: Beispielsweise erhalten Familien, die Anspruch auf Ermäßigung für den Aachen-Pass haben, zusätzlich Familienermäßigung, wenn mehrere Kinder den Musikschulunterricht besuchen. In diesen Fällen wird sich die Tariferhöhung deutlich geringer auswirken. Zudem wird eine Mehrfächerermäßigung neu eingeführt, die mit den bestehenden Ermäßigungsarten ebenfalls kombinierbar ist.

Keine Günstigerprüfung mehr zwischen Familienkarte und Geschwisterermäßigung
Die Familienkarte kann auch weiterhin in Anspruch genommen werden: In vielen Fällen werden bereits 10% des Schulgelds abgezogen, wenn nur 1 Kind der Familie die Musikschule besucht. Durch die Zusammenlegung der Geschwisterermäßigung und der Familienkarte zur Familienermäßigung erhalten Sie weiter den für Sie besten Ermäßigungssatz, die bisherige Günstigerprüfung zwischen den beiden Ermäßigungsarten entfällt.

Altersgrenzen für Ermäßigungen angehoben
Durch die Anhebung der Altersgrenzen werden Geschwister- und Mehrfächerermäßigung ohne Nachweis bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gewährt. Der Erwachsenenzuschlag greift grundsätzlich erst ab dem 27. Lebensjahr.

Überlassungsentgelte für Instrumentenleihe werden ermäßigungsfähig
Neu ist auch die Anwendbarkeit der Familienermäßigung sowie des Aachen-Passes auf die Instrumentenleihe.     

Hier finden Sie die neue Schul- und Schulgeldordnung als PDF:  

Schulordnung und Schulgeldordnung der Musikschule (ab 1.8.2022) 

„Schulgeldordnung light“ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schul- und Schulgeldordnung im Überblick       

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Familienkarte:
Für die Erstellung der geänderten Jahresrechnungsbescheide müssen wir Ihre Daten für die Familienkarte in unserer EDV aktualisieren. Dazu bitten wir alle, die Ermäßigung nach Familienkarte in Anspruch nehmen, um eine Neuvorlage Ihrer Familienkarte mit den Daten Ihrer eingetragenen Kinder. Dafür genügt eine Mail mit einem Scan oder Foto ihrer Familienkarte an musikschule@mail.aachen.de. Vielen Dank!