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Meldeformular für Grenzpendler ist online

Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren.

Um das zu erleichtern, hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.

Betroffene sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • Personen, zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,

  • Personen, die sich aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht,

  • den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,

  • dringende medizinische Behandlungen,

  • Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,

  • Betreuung von Kindern,

  • Beerdigungen und Einäscherungen,

  • die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.