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Der Stadtbetrieb ist einsatzbereit für den Winterdienst

Mit Beginn des Novembers gilt auch die Winterdienstpflicht. Seit Wochen werden die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebs dafür vorbereitet. Räumschilder und Aufbauten für Streumittel wurden montiert, etwa 1.000 Tonnen Salz und 100 Tonnen Granulat sind eingelagert. Die Winterdienstprofis des Stadtbetriebs sind gut gerüstet.

Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften haben dabei neben der Verkehrssicherungspflicht vor allem der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit Priorität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbetriebs rücken sofort aus, wenn Schnee und Glätte entstehen. Und zwar in aller Frühe und wenn es sein muss, auch rund um die Uhr.

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Einsatzbereit: Insgesamt stehen 80 Fahrzeuge für den maschinellen Winterdienst bereit. © Stadt Aachen/Elisa Bresser


Maschineller Winterdienst
Wenn die meisten noch schlafen, schieben und streuen die Fahrerinnen und Fahrer des Winterdienstes mit insgesamt 80 Fahrzeugen die Straßen frei und sorgen im gesamten Stadtgebiet auf rund 1.200 Straßen mit einer Streckenlänge von etwa 1.500 Kilometern für sichere Verhältnisse. Da es nicht möglich ist, bei Schnee und Glatteis alle Straßen gleichzeitig zu betreuen, arbeitet der maschinelle Winterdienst nach einem Dringlichkeitsplan.

Ab 4 Uhr werden die Fahrbahnen mit besonderer Verkehrsbedeutung von Schnee
und Eis befreit. Hierzu zählen etwa Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen,
Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zufahrtstraßen zu
Krankenhäusern. Ist diese Dringlichkeitsstufe 1 gegen 7 Uhr abgearbeitet, haben
die Winterdienstfahrer bereits eine Strecke von 555 Kilometer zurückgelegt. Im
Anschluss werden die rund 457 Kilometer der Dringlichkeitsstufe 2 betreut. Hierzu
zählen vornehmlich Verbindungs- und Wohnsammelstraßen.

Zur Dringlichkeitsstufe 3 gehören reine Wohn- und Anliegerstraßen. Der
Winterdienst auf diesen Straßen wird im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und
umfasst eine Streustrecke von 423 Kilometern.


Manueller Winterdienst
Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich etwa 270 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des manuellen Winterdienstes in der Regel schon ab 5 Uhr um die
Verkehrssicherheit an 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183
Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 81 Radwegen, 18 Brückenanlagen und 64
Treppenanlagen.


Grundstückseigentümer
Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die
jeweiligen Grundstückseigentümer. Als Streumittel dürfen dabei nur abstumpfende
Mittel wie Sand oder Splitt eingesetzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung
sind nur erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht,
keine Wirkung erzielt und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Fußgänger
gegeben ist, beispielsweise bei Eisglätte, Treppenanlagen und in starkem Gefälle.
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von
eineinhalb Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.

Die Verpflichtung zur Winterwartung auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den
Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an
allen für Fußgänger eingerichtete Überwege. Dazu gehören Ampeln, Zebrastreifen
und Bordsteinabsenkungen. An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur
Bordsteinkante so von Schnee befreit und bei Glätte bestreut werden, dass ein
möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

An Werktagen müssen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls und nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr) des folgenden Tages beseitigt werden.

Besondere Vorsicht im Straßenverkehr
Auch bei bester Organisation bringt die Winterzeit auch immer Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs mit sich. Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen. Je nach Wetterlage ist es besser, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen. Autos sollten so geparkt werden, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen.