Informationen für Bestatter*innen
Einlieferung
Als Bestatter*in haben Sie die Möglichkeit, Verstorbene zu jedem Zeitpunkt ins Aachener Krematorium, Wilmersdorfer Straße 50, einzuliefern. Werktags sind die Öffnungszeiten von 6 bis 16.30 Uhr (Klingel Krematorium/Friedhof). Außerhalb dieser Öffnungszeiten liegt ganzjährig an der Hauptwache der Aachener Berufsfeuerwehr, Stolberger Straße 155, der Schlüssel zum Einlass in den Einlieferungsbereich (doppelflügeliges Haupttor, Eingangstür neben dem Rolltor, Kühlzelle Feuerwehr Nr. 8 u. 9) bereit.
Was ist sonst noch wichtig?
Für den weiteren Ablauf ist es wichtig, dass Sie am Kopfende des Sargdeckels einen Sargzettel mit den Daten des Bestattungsunternehmens und der/des Verstorbenen befestigen sowie das Einlieferungsformular ausgefüllt, gegebenenfalls mit weiteren Unterlagen, in den bezeichneten Briefkasten hinterlegen.
Täglich kontrolliert ein Mitarbeiter die Aufnahmekühlzellen und verbringt die Verstorbenen anhand der Einlieferungszettel in die Kühlräume des Krematoriums Aachen oder des Friedhofs Hüls.
Im Krematorium stehen ein großer Kühlraum (120 Stellplätze), zwei Kühlzellen (Nr. 14 und 15 je sechs Stellplätze) für Leichenpässe sowie die Kühlzellen (Nr. 16 und 17 je sechs Stellplätze) zur Verfügung. In einem Verabschiedungsraum können die Hinterbliebenen sich in Absprache mit dem Bestatter und in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden.
Amtsärztliche Untersuchung
Die amtsärztliche Untersuchung (zweite Leichenschau) für die Einäscherung sowie zur Überführung ins Ausland findet täglich im Krematorium Aachen durch die Amtsärzte des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen statt.
Erforderliche Unterlagen
Um die Kremierung des Leichnams zeitnah durchführen zu können, benötigt die Verwaltung verschiedene Dokumente:
- Einlieferungszettel
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Feuerbestattung
- lesbare Kopie des Personalausweises des Antragstellers
- vertraulicher und nichtvertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- zwei Sterbeurkunden oder die Freigabe eines auswärtigen Gesundheitsamtes oder die Freigabe der Staatsanwaltschaft zwecks Erd- und Feuerbestattung
- den letzten Willen des Verstorbenen beziehungsweise die Einäscherungsverfügung der nächsten Angehörigen
- eine Urnenaufnahmebescheinigung, wenn der Verstorbene außerhalb Aachens verstorben ist und nicht auf einem Aachener Friedhof bestattet werden soll.
Urnenübergabe
Sind alle Unterlagen vollständig und die zweite Leichenschau ohne Bedenken seitens des Amtsarztes erfolgt, ist eine Kremierung in der Frist von zwei bis vier Werktagen im Aachener Krematorium die Regel. Anschließend kann die Urne von Ihrem Unternehmen abgeholt werden oder sie wird von uns an den gewünschten Bestimmungsort geschickt.