Informationen für Angehörige
Zeitnahe Einäscherung
Nach Einlieferung des Verstorbenen durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen verbleibt der beziehungsweise die Tote bis zur Freigabe für eine Feuerbestattung in der Kühlhalle des Krematoriums oder auf Wunsch in einem Aufbahrungsraum. Dort kann auch eine feierliche Abschiednahme stattfinden. Der Zeitraum bis zur Einäscherung beträgt durchschnittlich zwei bis vier Tage, eine Frist, die wir als Friedhofsverwaltung so kurz wie möglich zu halten versuchen. Gerne können Sie auch den Zeitpunkt der Kremierung individuell mit uns abstimmen und dem Einfahren des Sarges beiwohnen. Diese Wünsche bitten wir Sie, frühzeitig mit uns zu besprechen.
Das Gedenken gestalten
Auch bei einer Feuerbestattung bestimmen Sie die Form der Abschiednahme. Dafür stehen Ihnen im Krematorium am Friedhof Hüls verschiedene ansprechende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- große Trauerhalle, 380 Quadratmeter, 180 Sitzgelegenheiten
- mittlere Trauerhalle, 210 Quadratmeter, 120 Sitzgelegenheiten
- kleine Trauerhalle, 85 Quadratmeter, 30 Sitzgelegenheiten
Die Ausgestaltung dieser Räume mit Lichtbändern oder Stellwänden in Antik-, Opalglas/Blei in Verbindung mit Kerzen und Pflanzenschmuck erzeugt eine zugleich würdevolle sowie auch Trost spendende Atmosphäre.
Individuell Abschied nehmen
Jeder Kulturkreis, jede Religion hat einen anderen Zugang zum Tod. In welcher Form Sie die Trauerfeier gestalten möchten, richtet sich ganz nach Ihren Vorstellungen und ist weder an den Ort des Aachener Krematoriums noch an eine bestimmte religiöse Zeremonie gebunden.
Vielfältige Beisetzungsformen
Da sich die Wünsche bezüglich der Bestattungsform weit differenziert haben, bietet die Stadt Aachen auf ihren 28 Friedhöfen zehn verschiedene Grabarten für Urnen an. Die Bestattungsmöglichkeiten reichen von der Beisetzung in ein anonymes Urnensonderfeld über naturnahe Urnenbaumgräber bis zur Beisetzung in einem Kolumbarium. Die Art, Gestaltung und Nutzung von Grabstätten auf kommunalen Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung für die Stadt Aachen geregelt.