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Häufig gestellte Fragen

Werden nur Verstorbene aus Aachen im Krematorium Aachen eingeäschert?
Nein, es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Wohnortes.

Wo kann vom Verstorbenen Abschied genommen werden?
Für Trauerfeiern stehen im Friedhofsbereich Hüls mehrere unterschiedlich große Trauerhallen zur Verfügung. Nach Absprache kann auch ein Raum im Bereich des Krematoriums für die Verabschiedung im engsten Kreis zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kann nach Absprache mit dem Bestatter und dem Betriebsleiter des Krematoriums die Verabschiedung mit der Kremierung zusammengelegt werden.

Können Hinterbliebene bei der Einäscherung anwesend sein?
Ja, das ist nach Absprache mit dem Betriebsleiter des Krematoriums möglich.

Was geschieht während und nach der Einäscherung?
Der Sarg wird dem Einäscherungsofen zugeführt. Im Ofen wird bei Temperaturen zwischen 800°C bis 1200 °C die Einäscherung innerhalb von zwei Stunden vollzogen. Unmittelbar nach dem Einäscherungsprozess erfolgt die Abkühlung der Asche in einem Kühlfach des Einäscherungsofens für eine Stunde. Anschließend wird die Asche der Ascheaufbereitungsanlage zugeführt. Im freien Fall wird die Asche durch einen rotierenden Dauermagneten von magnetischen Bestandteilen (z. B. Sargnägeln oder Heftstiften) befreit. Mit einem Korndurchmesser von 4 mm fällt die Asche der/des Verstorbenen in die Urne. Diese wird mit dem Urnendeckel verschlossen, auf dem folgende Daten stehen: Krematorium Aachen, Einäscherungsnummer, Name, Vorname, Geburtstag, Sterbetag und Einäscherungstag. Die Urnenkapsel wird versandt oder auf den zur Beisetzung vorgesehenen Friedhof gebracht.

Wie viel Zeit vergeht zwischen Einlieferung des Verstorbenen, Einäscherung und Übergabe der Urne?
Jeder Verstorbene wird nach Einlieferung ins Krematorium Aachen in einem Kühlraum untergestellt. Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden (Einäscherungsantrag, Todesbescheinigungen vertraulicher und nichtvertraulicher Teil, Sterbeurkunde), erfolgt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Leichenschau durch die Amtsärzte des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen. Erfolgte durch diesen die Freigabe, wird der Einäscherungstag festgelegt. Aus diesen Bedingungen ergibt sich in der Regel eine Zeitspanne von zwei bis vier Tagen bis zur Übergabe der Urne.

Was ist eine zweite Leichenschau?
Bei der zweiten Leichenschau wird durch einen Amtsarzt festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Erst nach der Feststellung des natürlichen Todes ist die Einäscherung statthaft. Kann eine zuverlässige Todesursache nicht festgestellt werden, hat der Arzt Auskünfte bei den Ärzten einzuholen, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben. Reichen die Auskünfte nicht aus oder liegen Anhaltspunkte vor, dass der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wird die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat. Die zweite Leichenschau wird in den Räumen des Krematoriums durchgeführt.

Was ist ein Leichenpass?
Zwecks der Überführung ins Ausland wird durch einen Amtsarzt festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Nur dann erfolgt die Ausstellung des Dokumentes zur Überführung.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nach den geltenden Bestattungsgesetzen ist dies nicht möglich. Alle Särge und Urnen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden.

In welchem Krematorium wird ein Verstorbener eingeäschert?
Grundsätzlich kann das Krematorium frei gewählt werden. Auskunft erteilt der jeweilige Bestatter.

Wie viel Zeit vergeht nach dem Ableben, ehe die Einäscherung stattfindet?
Entsprechend der Gesetzgebung ist die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statthaft. Diese Zeit wird in der Regel auch mindestens benötigt, um die Formalitäten zu erledigen. Das Standesamt muss den Tod beurkunden, ein Bestattungsschein muss ausgestellt werden. Die verstorbene Person muss in einem ausgewählten Sarg gebettet und zum Krematorium überführt werden. Nach der Überführung in das Krematorium und Übergabe der Bestattungspapiere sowie der zweiten Leichenschau wird die Einäscherung in der Regel innerhalb der nächsten drei Arbeitstage erfolgen. Die Särge werden während dieser Zeit gekühlt gelagert.

Wird auch wirklich der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet wurde, verbrannt?
Sofern der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet ist, den zur Kremierung erforderlichen Richtlinien entspricht, wird dieser Sarg auch dem Prozess zugeführt. Särge, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht entgegengenommen und sind von dem beauftragten Bestattungsunternehmer auszutauschen. Die Aufnahme und Aufbewahrung sowie auch die Einäscherung eines Verstorbenen sind ohne Sarg nicht möglich.

Wird bei einer Feuerbestattung ein Sarg benötigt?
Grundsätzlich ist ein Sarg notwendig, der mit dem Verstorbenen auch kremiert wird. Die Aufnahme und Aufbewahrung sowie auch die Einäscherung eines Verstorbenen sind ohne Sarg nicht möglich. Der Sarg muss den zur Kremierung erforderlichen Richtlinien entsprechen.

Befindet sich auch wirklich die Asche meines Angehörigen in der Urne?
In den Sarg wird ein feuerfester Stein gelegt, der eine Registriernummer eingraviert hat. Die Kremierungen erfolgen räumlich voneinander getrennt. So ist sichergestellt, dass ausschließlich die Asche des Verstorbenen mit dem Stein, der der Identifikation dient, in die Urne gegeben wird. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält eine dauerhafte Gravur mit Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie der Einäscherungsnummer und Namen des Krematoriums. Hierdurch ist noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen.

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
Der Verbrennungsraum eines Einäscherungsofens kann nur einen Sarg aufnehmen. Die Kremierungen erfolgen demnach räumlich voneinander getrennt. So ist sichergestellt, dass ausschließlich die Asche eines Verstorbenen in die Urne gegeben wird.

Sind von Einäscherungen Gefahren für die Umwelt zu befürchten?
Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (27 BImSchV) und den VDI-Richtlinien. Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, sodass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

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Kontakt

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Krematorium Aachen
Wilmersdorfer Straße 50
52068 Aachen

Telefon: 0241 / 432-18763
E-Mail: Krematorium-stadtbetrieb@mail.aachen.de

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