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Was ist bei einem Sterbefall zu tun?



 

Wenn eine Ihnen nahestehende Person verstorben ist, umgibt Sie eine große Traurigkeit. Gerade in dieser Zeit sind jedoch viele Handlungen durchzuführen, gesetzliche Auflagen zu erfüllen und Formalitäten zu erledigen. Natürlich können Sie für alle diese Dinge Freunde bitten oder ein Bestattungsinstitut beauftragen. Gerade für Formalitäten kann dies eine große Erleichterung sein.

Eine Beerdigung zu organisieren ist oft mit großem Stress verbunden. Als Angehöriger muss man zeitgleich unglaublich viele Ereignisse verarbeiten. Wichtig ist, dass Sie sich im Todesfall eines lieben Verstorbenen auch Zeit für sich selbst nehmen, Ihrem Körper Ruhe gönnen und sich nicht überfordern. Sofern es Ihre Trauer zulässt, können Sie sich auch selbst ganz oder teilweise um die Bestattung kümmern.

 

Mit der nachfolgenden Auflistung möchten wir Ihnen helfen und Sie unterstützen:

 

Unmittelbar nach Eintreten des Todes

  • Bei einem Todesfall zu Hause sollte unbedingt ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt den Totenschein aus. Bei Selbsttötung oder Unfalltod muss die Polizei verständigt werden, das übernimmt der Arzt. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim wird der Arzt automatisch gerufen.
  • Falls im Krankenhaus verstorben: Inhalt des Kleiderschranks und Nachtschränkchens mitnehmen
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)
  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspendeausweis, Willenserklärung zur Feuerbestattung usw.).

Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall

  • Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom, Gas und Wasser abstellen)
  • Pfarrer kontaktieren, falls Aussegnung gewünscht
  • Bestattungsinstitut auswählen und kontaktieren
  • am besten mit gutem Freund/guter Freundin, damit er/sie das Wichtigste mitschreibt und auch auf die Kosten achtet.

 

Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall gemeldet werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Sterbeurkunde ist für die Bestattung und ihre Vorbereitung (zum Beispiel für die Einsargung oder Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung notwendig. Eine Sterbeurkunde wird auch für gesetzliche oder private Versicherungsleistungen benötigt.

Folgende Personen können eine Sterbeurkunde beantragen:

  • die Witwe oder der Witwer
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Sterbeurkunde glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
  • Geschwister der verstorbenen Person (bei diesen reicht es aus, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen).

Dabei müssen folgende Dokumente der verstorbenen Person vorgelegt werden:

  • der Totenschein
  • die Geburtsurkunde
  • der Personalausweis
  • je nach Familienstand weitere persönliche Papiere, wie z.B. die Heiratsurkunde, ein eventuelles Scheidungsurteil, Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatte – der Personalausweis der Person, die den Antrag stellt.

Bei der Beantragung der Sterbeurkunde sollte man daran denken, diese gleich mehrfach zu beantragen. Denn Sie benötigen diese Urkunde für die:

  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Versorgungsamt
  • Lebensversicherung
  • Betriebsrente (Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst)
  • Arbeitgeber.

Die vorgenannten Behörden und der Arbeitgeber sollten umgehend Nachricht vom Tod erhalten.

Wenn der Verstorbene ausländischer Herkunft ist, müssen die Dokumente, die nicht in deutscher Sprache sind, in offizieller Übersetzung vorliegen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Aushändigung der Sterbeurkunde vorgelegt haben, wieder zurückbekommen.

 

Bis zur Trauerfeier und Beerdigung/ Bestattung:

Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen. Für den Verstorbenen ist nichts mehr eilig. Für die Hinterbliebenen ist kaum etwas eilig. Sie müssen in dieser Situation keinen „guten Eindruck“ machen. Sie dürfen trauern. Wenn Sie sich bei der Grab- oder Sargauswahl, bei der Gestaltung der Trauerkarten/Todesanzeige oder später bei der Auswahl der Blumen etc. nicht sicher sind, wie Sie sich entscheiden sollen, ist die Frage hilfreich: „Was wollte die verstorbene Person für sich selbst oder was würde sie für sich auswählen?“

  • Bestattungsform festlegen (Bestattungsarten: z.B. Erd-, Feuer-, Seebestattung, usw.)
  • Bei einer Feuerbestattung: den letzten Willen des Verstorbenen vorlegen – falls nicht vorhanden, die Einäscherungsverfügung der nächsten Angehörigen abgeben
  • Friedhof und Grabart auswählen
  • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
  • Beauftragung eines Steinmetzes bzw. eines Friedhofsgärtners zur Abräumung einer vorhandenen Grabstätte
  •  Termin für Bestattung mit der Friedhofsverwaltung festlegen
  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
  • Umfang und Gestaltung der Bestattungsfeier:
  • Trauerkleidung besorgen
    • Blumenschmuck für Trauerhalle und Grab bestellen (z.B. Kränze, Gestecke, Handsträuße, Trauerschleifen)
    • Musik für Trauerfeier aussuchen (Musikkapelle, Trauerfeiersänger, Musikanlage)
    • Kondolenzbuch beschaffen.
  • Aufsetzen einer Todesanzeige und versenden der Trauerkarten
  • Gaststätte oder Café für ein Beerdigungskaffee reservieren
  • Terminkalender des Verstorbenen durchgehen, Termine absagen

Nach den gesetzlichen Vorschriften darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden und sollte spätestens acht Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei dieser Frist nicht mit.

Nach der Trauerfeier/Beisetzung:

  • Finanzansprüche bei Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versorgungsamt, Privat-Sterbekasse oder Behörden geltend machen
  • bei der Rentenversicherungsstelle ggf. eine Vorschusszahlung oder die Rente beantragen
  • Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
  • laufenden Zahlungsverkehr der verstorbenen Person stoppen
  • Kündigung von Verträgen (z. B. Telefon, Fernsehen, Auto), Mitgliedschaften und Abonnements
  • Klärung der Wohnsituation, Kündigung des Mietvertrages, Übergabe regeln
  • Aufschrift auf Klingel und Briefkasten des Verstorbenen ändern
  • Post umbestellen, Banken und Sparkassen verständigen
  • Prüfung, ob Konten, Sparbücher etc. vorhanden sind
  • nach Erhalt des Erbscheins ggf. Testament eröffnen lassen
  • Danksagungskarten verschicken und/ oder Danksagungsanzeige bei der Zeitung aufgeben
  • Fahrzeug(e) ummelden oder verkaufen
  • Grabpflege: selbst oder Grabpfleger gegen Honorar?
  • Grabeinfassung und Grabstein bestellen (wenn erforderlich)
  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Abrechnungen)
  • evtl. selbst in einer Trauer-Selbsthilfegruppe anmelden.