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Inhalt

Häufig gestellte Fragen



 

Friedhof allgemein

Welche Bestimmungen gelten für Bestattungen und Friedhöfe?
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 17.11.2010 die Friedhofssatzung der Stadt Aachen in der Fassung vom 01.01.2011 beschlossen. Diese regelt die Art und Weise, wie in der Stadt Aachen bestattet wird, welche Gräber angeboten werden, wie diese zu gestalten sind, was auf den Friedhöfen erlaubt und wie die Friedhöfe geführt werden.
In der Betriebssatzung für das Krematorium der Stadt Aachen in der Fassung vom 01.01.2011 (PDF) sind die für den pietätvollen Betrieb erforderlichen Regelungen festgesetzt.
Die für die erbrachten Leistungen erhobenen Gebühren sind in der Gebührensatzung mit dem Tarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe (PDF) und dem Tarif für Leistungen des Krematoriums (PDF) geregelt.

Erreichbarkeit der Friedhöfe:
Anschrift, Zugangszeiten und Bushaltestellen
Liste der Ansprechpartner (PDF, 54,6 KB)

Wie kann ich das Grab erreichen?
Zugangszeiten

Kann ich das Grab auch außerhalb der Dienstzeiten erreichen?
Fast alle Friedhöfe der Stadt Aachen sind ganztägig begehbar. Ausnahmen stellen der Ostfriedhof, der jüdische Friedhof auf der Hüls und der jüdische Friedhof Lütticher Straße dar, bei welchen ein Schließdienst durchgeführt wird.

Wie kann ich eine Auffahrtgenehmigung erhalten?
Hier wird unterschieden zwischen der ganzjährigen Auffahrtgenehmigung und der Einzelauffahrtgenehmigung, und zwar jeweils für Gewerbetreibende und Friedhofsbesucher. Friedhofsbesucher müssen für die Jahresauffahrt ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ vorlegen. Die jährliche Auffahrtgenehmigung muss beim Aachener Stadtbetrieb beantragt werden. Die Einzelauffahrtgenehmigung ist darüber hinaus auch auf den Friedhöfen West, Wald und Hüls im Verwaltungsbüro während der Dienstzeit zu erwerben.
Mo bis Do von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wie sind die Öffnungszeiten der Friedhöfe?
Fast alle Friedhöfe der Stadt Aachen sind ganztägig begehbar. Ausnahmen stellen der Ostfriedhof, der jüdische Friedhof auf der Hüls und der jüdische Friedhof Lütticher Straße dar, bei denen ein Schließdienst erfolgt. Das Befahren der Friedhöfe ist Gewerbetreibenden zur Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auch Friedhofsbesuchern nach der vorherigen Beantragung möglich. Zur Wahrung der Würde des Ortes wird die gebührenpflichtige Gestattung nur unter strengen Auflagen erteilt.

Wer ist für den Friedhof zuständig?
Alle 28 Friedhöfe der Stadt Aachen mit einer Gesamtfläche von 163 ha werden durch den Aachener Stadtbetrieb gärtnerisch gepflegt und baulich unterhalten. Darüber hinaus werden von den Mitarbeitern ca. 2000 Beisetzungen vorgenommen und zum Teil auch der Trägerdienst verrichtet. Die Friedhofsverwaltung unterteilt sich in die Aufgabenbereiche der Grabverwaltung und den zur Beisetzung erforderlichen Regelungen. Getrennt für die Friedhöfe der Kernstadt (Westfriedhof, Waldfriedhof, Friedhof Heißberg, Friedhof Lintert, Friedhof Forst, Friedhof Hüls, Ostfriedhof) und den Friedhöfen in den Stadtbezirken erfolgt die Terminvergabe von den jeweiligen Mitarbeitern.
Liste der Ansprechpartner (PDF, 54,6 KB)

Wann ist Gießwasser auf den Friedhöfen verfügbar?
Das zum Gießen der Grabbepflanzungen dienende Wasser wird in so genannten Sommerleitungen geführt. Frosteinwirkung würde die Leitungen zerstören und hohe Kosten verursachen. Witterungsabhängig werden die Leitungen im Herbst, möglichst nach Allerheiligen, geleert und zum Frühjahr, möglicht vor Ostern wieder befüllt.

An wen muss ich mich wenden, wenn etwas von meiner Grabstätte gestohlen wurde?
Leider kommt es immer wieder zu Diebstählen auf den Friedhöfen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die örtliche Polizeidienststelle. Außerdem ist Ihr Ansprechpartner im Aachener Stadtbetrieb unter Telefon 0241/432-18777 zu erreichen.

Was muss ich tun wenn ich meinen Angehörigen umbetten möchte?
Die Umbettung muss beim Aachener Stadtbetrieb beantragt werden. Eingereicht werden muss:

  • Ein formloser Antrag,
  • die Sterbeurkunde und
  • bei einer Überstellung zu einem Friedhof in einer anderen Stadt: eine Aufnahmebestätigung der jeweiligen Gemeinde.

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Gräber

Auf welchem Friedhof kann ich bestattet werden?
Es besteht Wahlfreiheit. Das heißt, jede Person, die den Wunsch dazu hat, kann sich auf einem der Aachener Friedhöfe beisetzen lassen. Es werden jedoch nicht auf allen Friedhöfen auch alle Grabvarianten angeboten.
Übersicht über die Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen (PDF, 42 KB)

Was sind Ruhezeiten?
Nach einer Beisetzung müssen Särge friedhofsabhängig 20 bis 30 Jahre in der Erde ruhen. Im Falle einer Urnenbeisetzung beträgt die Frist gleichbleibend 20 Jahre. Die Totenruhe darf grundsätzlich nicht gestört werden, und Ausnahmen sind nur bei wichtigen Gründen möglich.
Ruhefristen § 11 der Friedhofssatzung

Was ist das Nutzungsrecht?
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nach der vorherigen Auswahl für die Dauer von bis zu 40 Jahren an einer ein- oder auch mehrstelligen Grabstätte verliehen werden. Es werden Grabstellen für Sarg- und/oder Urnenbeisetzungen angeboten. Je Grabstelle können entsprechend der Friedhofssatzung mehrere Beisetzungen vorgenommen werden. Das Nutzungsrecht kann im Sinne eines Familiengrabes verlängert, übertragen oder auch vererbt werden. Hierbei ist die dem Friedhof entsprechende Ruhezeit sicherzustellen. Im Falle eines Reihengrabes ist der Friedhof wählbar, nicht jedoch die Grablage. Das Nutzungsrecht ist mit der Ruhezeit gleich. Eine Verlängerung ist bei einem Reihengrab nicht möglich. Der Nutzungsberechtigte darf und muss sich um die Gestaltung und die Pflege der Grabstätte kümmern und das Grab in einem ordentlichen Zustand halten. Diese Arbeiten kann er auch von Friedhofsgärtnern ausführen lassen. Das Grabmal ist in einem verkehrsicheren Zustand zu halten.
Reihengrabstätten § 15 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätten § 16 der Friedhofssatzung

Wie kann ich sicherstellen, dass ich zusammen mit meinem Partner / meiner Partnerin beerdigt werde?
Gewährleistet werden kann dieser Wunsch durch den Erwerb eines Wahlgrabes schon zu Lebzeiten und einer gemeinschaftlichen schriftlichen Verfügung. Aufgrund der zahlreichen Grabvarianten stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Grabverwaltung zur weiteren Beratung gerne zur Verfügung.
Liste der Ansprechpartner (PDF, 54,6 KB)

Was passiert, wenn das Grab nicht mehr gepflegt werden kann?
Sollte die Grabpflege nicht mehr möglich sein, bestehen folgende Möglichkeiten: In einem Gespräch mit dem Friedhofsverwalter kann die Möglichkeit einer der Pflege vereinfachenden oder gar pflegefreien Umgestaltung der Grabstätte geprüft werden. Es kann zur Grabpflege eine hierzu geeignete und berechtigte Firma bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes durch einen Dauerpflegevertrag beauftragt werden. Die Möglichkeit der Rückgabe des Nutzungsrechtes an die Friedhofsverwaltung ist formlos zu beantragen. Ist diese Möglichkeit gegeben, würde die Grabstätte dann gebührenpflichtig abgeräumt und eingesät. Darüber hinaus wird bis zum Ablauf der Ruhefrist eine Pflegepauschale erhoben.
Reihengrabstätten § 15 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätten § 16 der Friedhofssatzung

Gibt es in Aachen ein Grabfeld für Verstorbene des islamischen Glaubens?
Es gibt auf dem Friedhof „Auf der Hüls“ eine Grabflur zur Beisetzung Verstorbener des islamischen Glaubens. Die Gräber sind in Richtung Mekka angelegt. Es besteht die Möglichkeit für die rituelle Waschung, und die sarglose Beisetzung ist auf Wunsch gegeben.

Was geschieht mit den Grabsteinen von abgeräumten Grabfeldern?
Sofern nach der Bekanntmachung bzw. dem Aufruf und der satzungsgemäß vorgegebenen Frist von den Angehörigen kein Anspruch geltend gemacht wird, wird dieser mit allen übrigen Grabsteinen vom Grabfeld abtransportiert und entsorgt.

Was ist ein Reihengrab?
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen werden. Diese Gräber werden sowohl für Särge als auch für Urnen angeboten. An Reihengrabstätten bestehen das Grabgestaltungsrecht und die Pflegepflicht im Rahmen der Friedhofssatzung. Das Abräumen von Reihengrabfluren oder -flurteilen wird vor Ablauf der friedhofsbezogenen Ruhezeit bekannt gemacht. Innerhalb der Abräumungsfrist müssen die Verfügungsberechtigten die Grabanlagen entfernen. Nach Ablauf der Frist kann der Verfügungsberechtigte keinen Anspruch auf die Herausgabe von Grabsteinen oder anderem Grabzubehör mehr erheben. Die noch bestehenden Grabanlagen werden dann vom Aachener Stadtbetrieb beseitigt.
Grabarten
Reihengrabstätten § 15 der Friedhofssatzung

Was ist ein Wahlgrab?
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 40 Jahren verliehen wird und deren Lage nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem nutzungsberechtigten Erwerber festgelegt wird. Es werden Wahlgrabstätten zur Sarg- oder Urnenbeisetzung in verschiedenen Variationen angeboten. In Wahlgräbern zur Sargbeisetzung können je Grabstelle ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen und in einem Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen bestattet werden. Das Nutzungsrecht muss hierzu gegebenenfalls durch einen Nacherwerb angepasst werden. Der Erwerb eines Nutzungsrechtes kann sowohl bei Eintritt eines Sterbefalles als auch zu Lebzeiten erfolgen und kann im Sinne eines Familiengrabes weiter erworben (verlängert) werden. Der Erwerber kann zu Lebzeiten die Personen festlegen, die in dieser Grabstätte bestattet werden sollen, oder seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und diesem das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Es ist wichtig, diese Information der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. Sollte bis zum Zeitpunkt des Ablebens des Erwerbers keine derartige Regelung getroffen worden sein, geht das Nutzungsrecht an die Angehörigen in einer in der Friedhofssatzung festgelegten Reihenfolge über. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte mit dem Grabmal.
Grabarten
Wahlgrabstätten § 16 der Friedhofssatzung

Wie kann ich das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte zurückgeben?
Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Wahlgrabstätten kann jederzeit verzichtet werden. Bei belegten, oder teilbelegten Grabstätten ist der Verzicht erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist möglich. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Bei einem Verzicht wird für das restliche Nutzungsrecht keine Vergütung gezahlt. Sollte die Grabstätte jedoch unbelegt sein und wird gleichzeitig das Nutzungsrecht an einer anderen Wahlgrabstätte auf einem Friedhof der Stadt Aachen erworben, ist eine Verrechnung möglich.
Wahlgrabstätten § 16 der Friedhofssatzung

Was ist ein Familiengrab?
Der heute gebräuchliche Begriff ist Wahlgrabstätte. Dies sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 40 Jahren verliehen wird und deren Lage nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem nutzungsberechtigten Erwerber festgelegt wird. Es werden Wahlgrabstätten zur Sarg- oder Urnenbeisetzung in verschiedenen Variationen angeboten. In Wahlgräbern zur Sargbeisetzung können je Grabstelle ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen und in einem Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen bestattet werden. Das Nutzungsrecht muss hierzu gegebenenfalls durch einen Nacherwerb angepasst werden. Der Erwerb eines Nutzungsrechtes kann sowohl bei Eintritt eines Beisetzungsfalles als auch zu Lebzeiten erfolgen und kann weiter erworben (verlängert) werden. Der Erwerber kann zu Lebzeiten die Personen festlegen, die in dieser Grabstätte bestattet werden sollen, oder seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und diesem das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Es ist wichtig, diese Information der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. Sollte bis zum Zeitpunkt des Ablebens des Erwerbers keine derartige Regelung getroffen worden sein, geht das Nutzungsrecht an die Angehörigen in einer in der Friedhofssatzung festgelegten Reihenfolge über. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte mit dem Grabmal.
Grabarten
Wahlgrabstätten § 16 der Friedhofssatzung

Was ist das Campo Santo?
Das Campo Santo (Ital.: heiliges Feld) auf dem Westfriedhof II ist eine der wenigen Grufthalle in Deutschland, in welchen noch beigesetzt wird. Das 62 m lange, im neugotischen Stil errichtete Gebäude verfügt über 38 Grüfte mit je acht Kammern. Das Gebäude ist als Denkmal eingetragen. Seit 1900 werden hier Beisetzungen durchgeführt. Mit hohem Aufwand wurden in den vergangenen Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Das wunderschöne Gebäude mit den geschichtsträchtigen Grabstätten ist absolut sehenswert.
Öffnungszeiten:
1. April bis 31. Oktober: von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
1. November bis 31. März: von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Grabarten

Was ist ein Gemeinschaftsgrab?
Historisch wertvolle oder denkmalgeschützte Großgrabanlagen werden auf verschiedenen Friedhöfen der Stadt Aachen als Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnenbestattungen angelegt. Der Aachener Stadtbetrieb trifft die Auswahl der hierzu geeigneten Grabanlagen. Von der Größe und der Beschaffenheit der Grabanlage ist die Anzahl der hier möglichen Urnenbestattungen abhängig. Jede Gemeinschaftsgrabanlage wird wie ein Reihengrabfeld behandelt. Die vorhandenen Grabstellen innerhalb der Gemeinschaftsanlage können nicht ausgesucht werden, sondern werden der Reihe nach belegt. Im Rahmen der vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten können jedoch Grabstellen gegen Gebühr reserviert werden. Die Erstellung und Pflege der Anlage wird anteilsmäßig auf die Grabkosten umgelegt. Name und Daten des verstorbenen können entsprechend der grabbezogenen Festsetzungen angebracht werden. Das Ablegen von Grabschmuck aller Art ist ausschließlich an der hierfür vorgesehenen Stelle gestattet.
Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Was ist eine Verstreuung?
Bei dieser Art der Bestattung wird die Asche des Verstorbenen auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes Hüls durch Verstreuung ausgebracht. Der Verstreuung kann jedoch nur zugestimmt werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten in Form einer formlosen Willensbekundung „Verfügung von Todes wegen“ bestimmt hat. Diese handschriftliche Verfügung ist dem Friedhofsträger bei der Beantragung im Original vorzulegen. Beispiel einer Willensbekundung zur Verstreuung der Asche von Verstorbenen:

"Hiermit erkläre ich, (Name), (Vorname/n), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft (PLZ) (Ort), (Straße) (Hausnummer), dass ich nach meinem Tod eingeäschert werden möchte, und verfüge die Verstreuung meiner Asche.
(Ort), (Datum)
(Unterschrift)"

Die Verstreuung kann im Beisein der Angehörigen erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung einer bestimmten Stelle des Aschestreufeldes. Eine Kennzeichnung der Begräbnisstelle sowie das Ablegen von Blumen, Kerzen o. ä. sind auf dem Aschestreufeld nicht gestattet. Wichtig ist die handschriftliche „Verfügung von Todes wegen“!
Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Was ist ein Kolumbarium?
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Urnenkammern in unterschiedlicher Bauart angeboten. Es können bis zu vier Urnen in einer Kammer beigesetzt werden. Grabschmuck abzulegen ist nur an den hierzu vorgesehenen Stellen erlaubt. Objektbezogen sind die Maße und die Gestaltung der Gedenktafeln festgesetzt.
Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Gibt es naturnahe Beisetzungen?
Auf dem Waldfriedhof werden verschiedene Grabarten zur naturnahen Beisetzung angeboten. Zu nennen sind hier die • Gräber zur naturnahen und anonymen Bestattung von biologisch abbaubaren Urnen im Waldbereich des Friedhofs • Baumgräber zur Bestattung von biologisch abbaubaren Urnen im Wurzelbereich eines Baumes, dies mit der möglichen zentralen namentliche Kennzeichnung sowie • Baumwahlgräber zur Bestattung von bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes. Hier darf je Grab ein liegender, naturnaher Gedenkstein verwendet werden. Diese Grabarten werden durch den Aachener Stadtbetrieb unterhalten.
Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Gibt es Gräber mit geringem oder – noch besser – keinem Pflegeaufwand?
Aufgrund des erkennbaren Wandels in der Bestattungskultur besteht ein stetig steigender Bedarf an Grabarten mit geringem oder keinem Pflegeaufwand. Die Angehörigen möchten das Grab des Verstorbenen besuchen, sich aber nicht verpflichtet fühlen, der Grabpflege wegen den Friedhof aufsuchen zu müssen. Seitens des Aachener Stadtbetriebes wurden aus diesem Grunde entsprechende Grabarten angelegt. Zu nennen sind hier:

  • Gräber zur naturnahen und anonymen Bestattung von Urnen im Waldbereich des Friedhofs
  • Baumgräber zur Bestattung von Urnen im Wurzelbereich eines Baumes, dies mit der möglichen zentralen namentliche Kennzeichnung
  • Baumwahlgräber zur Bestattung von bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes, hier darf je Grab ein liegender, naturnaher Gedenkstein verwendet werden
  • Rasengrab für Urnen- oder Sargbeisetzung
  • Urnengrab mit kompletter Abdeckung (nicht auf jeder Flur möglich)
  • Beisetzung in der Urnenwand (Kolumbarium)
  • Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab u. a. m.
  • Darüber hinaus kann jede Grabstätte auch durch eine Friedhofsgärtnerei mittels einem Dauerpflegevertrag betreut werden. Fragen Sie hierzu bei einer Friedhofsgärtnerei nach.
  • Beisetzung im Bereich des Themengrabfeldes auf dem Friedhof Hüls. Friedhofsgärtner übernehmen hier die Pflege der Begräbnisanlage.

Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Was bedeutet Denkmalschutz für eine Grabstätte?
Auf Friedhöfen bzw. Friedhofsteilen, die Denkmäler im Sinne des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen sind, sind Grabanlagen zu erhalten und sachgemäß zu unterhalten.
§ 20 der Friedhofssatzung

Was bedeutet eine Grabpatenschaft?
Zum Erhalt der historisch wertvollen, oder denkmalgeschützte Großgrabanlagen auf den Aachener Friedhöfen können Patenschaften übernommen werden. Die Bedingungen werden in einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Paten geregelt.
§ 20 der Friedhofssatzung

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Bestattung

Auf welchem Friedhof kann ich bestattet werden?
Auf den Friedhöfen der Stadt Aachen kann jede Person beigesetzt werden, die den Wunsch dazu hat. Es wird jedoch nicht jede Grabvariante auch auf allen Friedhöfen angeboten.

Kann man sich in Aachen im Wald bestatten lassen?
In Aachen ist die Beisetzung in einer Waldparzelle nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der naturnahen Beisetzung von Urnen auf dem Waldfriedhof. Zu nennen sind hier die • Gräber zur naturnahen und anonymen Bestattung von biologisch abbaubaren Urnen im Waldbereich des Friedhofs • Baumgräber zur Bestattung von biologisch abbaubaren Urnen im Wurzelbereich eines Baumes, dies mit der möglichen zentralen namentliche Kennzeichnung • Baumwahlgräber zur Bestattung von bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes. Hier darf je Grab ein liegender, naturnaher Gedenkstein verwendet werden.
Grabarten
Technische Anlage der Friedhofssatzung

Wie kann der Beisetzungstermin geplant werden?
Die Friedhofsverwaltung unterteilt sich in die Aufgabenbereiche der Grabverwaltung und den zur Beisetzung erforderlichen Regelungen. Getrennt für die Friedhöfe der Kernstadt (Westfriedhof, Waldfriedhof, Friedhof Hüls, Friedhof Heißberg, Friedhof Lintert, Friedhof Forst) und den Friedhöfen in den Stadtbezirken erfolgt die Terminvergabe von den jeweiligen Mitarbeitern. Die Terminplanung wird in der Regel vom beauftragten Bestattungsinstitut vorgenommen.
Liste der Ansprechpartner (PDF, 54,6 KB)

Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • den Kosten der Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens, z. B. für den Sarg, die Urne, die Druckschriften, die Dekoration, die Bewirtung, etc.
  • den Rechnungen und Gebührenbescheiden weiterer Dienstleister, z. B. Rettungsdienst, Amtsarzt, Friedhofsgärtner sowie
  • dem Gebührenbescheid des Aachener Stadtbetriebes für Leistungen des Krematoriums und/oder des Friedhofs Diese Gebühren können abhängig von der gewählten Grabart, den Wünschen und bestellten Leistungen des Auftraggebers sehr unterschiedlich sein.

Kostentabelle (PDF im Bereich "Download")

Kann der Verstorbene eigene Kleidung im Sarg tragen?
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen darf die Kleidung des Verstorbenen bei einer Sargbeisetzung nur aus Papierstoff oder Naturtextilien bestehen. Im Falle einer Feuerbestattung mit der zuvor erforderlichen zweiten Leichenschau ist lediglich ein Leichenhemd gestattet.

Gibt es einen Ratgeber rund um den Todesfall?
Derzeit noch nicht, ist aber in Vorbereitung.

Wer hilft bei der Trauerbewältigung?
Trauer ist eine vollkommen menschliche Reaktion. Vielen Trauernden hilft es zu reden: mit guten Freunden, mit Familienangehörigen, mit anderen Trauernden. Einigen Betroffenen fällt es leichter, Hilfe in anonyme Form zu suchen. Anonyme Zuhörer rund um die Uhr bietet die Telefonseelsorge unter Telefon 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222. Beide Nummern sind kostenlos aus dem deutschen Festnetz. Häufig ist es sinnvoll, mit Trauerberatern, Ärzten oder religiösen Beratern zu sprechen. Vielleicht ist der Austausch mit Betroffenengruppen für Sie der richtige Weg. Trauerbewältigungshelfer und -gruppen aus der Region findet man leicht im Internet. Manchen hilft es, eine Art Trauertagebuch zu führen und Gedanken aufzuschreiben, um sie zu verarbeiten.

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Vorsorge

Meine Asche soll verstreut werden. Geht das in Deutschland?
Die Verstreuung der Asche von Verstorbenen ist nur auf Friedhöfen möglich, die über eine Streuwiese verfügen. Der Aachener Stadtbetrieb bietet diese Form der Beisetzung auf dem Friedhof Hüls an. Wünscht man sich eine Feuerbestattung und die anschließende Verstreuung, so ist es zwingend erforderlich, noch zu Lebzeiten eine Willensbekundung anzufertigen. Aus dieser muss hervorgehen, dass es der Wunsch des Verstorbenen ist, eingeäschert und verstreut zu werden. Diese Willensbekundung kann formlos erfolgen. Sie sollte im Familienstammbuch aufbewahrt werden, da dieses zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt wird, und sie somit im Ereignisfall sofort vorliegt. Sie sollte nicht in das notarielle Testament eingefügt werden, da die Testamentseröffnung in der Regel erst Wochen nach dem Tod erfolgt. Wichtig ist, dass eine Verstreuung nur vorgenommen werden kann, wenn dem Friedhofsträger die handschriftliche Willensbekundung „Verfügung von Todes wegen“ im Original vorliegt. Beispiel einer Willensbekundung zur Verstreuung der Asche von Verstorbenen:

"Hiermit erkläre ich, (Name), (Vorname/n), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft (PLZ) (Ort), (Straße) (Hausnummer), dass ich nach meinem Tod eingeäschert werden möchte, und verfüge die Verstreuung meiner Asche.
(Ort), (Datum)
(Unterschrift)"

Was ist zu beachten, wenn eine Feuerbestattung gewünscht wird?
Wünscht man sich eine Feuerbestattung, so ist es empfehlenswert, noch zu Lebzeiten eine Willensbekundung anzufertigen. Aus dieser sollte hervorgehen, dass es der Wunsch des Verstorbenen ist, eingeäschert zu werden. Diese Willensbekundung kann formlos erfolgen. Sie sollte – wenn möglich – im Familienstammbuch aufbewahrt werden, da dieses zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt wird, und sie somit im Trauerfall sofort vorliegt. Sie sollte nicht in das notarielle Testament eingefügt werden, da die Testamentseröffnung in der Regel erst Wochen nach dem Tod erfolgt. Sollte der Verstorbene eine solche Willensbekundung zu Lebzeiten nicht selbst verfasst haben, kann dies auch noch nachträglich durch die Angehörigen geschehen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass der Wille des Ehepartners dem der Kinder und der sonstigen Verwandten vorgeht. Sollte der Ehepartner bereits verstorben sein, muss die Willensbekundung bei mehreren Kindern einheitlich erfolgen. Sollte auch nur ein Kind seine Einwilligung zur Feuerbestattung nicht geben, so darf nicht feuerbestattet werden. Beispiel einer Willensbekundung zur Feuerbestattung:

"Hiermit erkläre ich, (Name), (Vorname/n), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft (PLZ) (Ort), (Straße) (Hausnummer), dass ich nach meinem Tod eingeäschert werden möchte.
(Ort), (Datum)
(Unterschrift)"

Wer veranlasst meine Beisetzung, wenn ich keinen Angehörigen habe?
In der Regel bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der Bestattung. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo Sie die personenbezogenen Unterlagen, aber auch Ihre Vorstellungen über die Art der Beisetzung zur Übergabe an das Bestattungsinstitut bereit gelegt haben. Sollte eine Verstreuung der Asche auf der Streuwiese von Interesse sein, so ist die formlose Willensbekundung zwingend erforderlich. Sinnvoll wäre z. B. eine Dokumentenmappe oder das Familienbuch. Bitte beachten: Derjenige, der bei dem Bestattungsinstitut den Auftrag zur Beisetzung unterschreibt, wird zur Begleichung der Gebühren herangezogen.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Beerdigung so stattfindet, wie ich es mir vorstelle?
Warum denn nicht mit den nächsten Angehörigen oder einer Vertrauensperson über den Ablauf der Beerdigung sprechen, sie darstellen, besser noch festlegen? So sind Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben alles wie gewünscht geschehen wird und Ihre Angehörigen neben ihrer Trauer nicht noch mit den doch eher unangenehmen Dingen des Lebens konfrontiert werden müssen. In Ihrer Wohnung sollten Sie ihre Vorstellungen in einer Dokumentenmappe oder dem Familienbuch aufbewahren.

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